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Angst vor Sitzungsvertretung - Pflicht?
Lost_inPages
Senior Member
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Beiträge: 311
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#3
07.05.2023, 19:28
Hatte auch ziemlich Schiss davor. Aber da muss man durch. 

Ein paar Hinweise zur Beruhigung:

1) in  der Regel merkt man von außen nicht, dass du krass nervös bist

2) Ganz wichtig: du kannst nichts falsch machen, solange du nicht ohne Rücksprache nach 153 f StPO einstellst. Du trägst also keine echte Verantwortung. Anklage vorlesen, im Idealfall den Zeugen und dem Angeklagten paar Fragen stellen.

3) der einzige etwas unangenehme Teil ist das Plädoyer. Ich habe mir eine Vorlage erstellt am Tag zuvor und in der Verhandlung nur noch die jeweiligen Sachen eintragen müssen. Die Beweiswüridigung ist natürlich nicht vorhersehbar, aber das selbst das kriegt man hin.

Kurz und knackig.

4) sei einfach geistig abwesend. Und sei flexibel genug, auch einen Freispruch beantragen zu können, wenn du merkst, die Beweise taugen nichts. Auch dafür hatte ich eine Vorlage.



Ansonsten viel Erfolg. Und vllt wird es dir sogar gefallen.
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Angst vor Sitzungsvertretung - Pflicht? - von Dem672 - 07.05.2023, 17:19
RE: Angst vor Sitzungsvertretung - Pflicht? - von Rima - 07.05.2023, 19:04
RE: Angst vor Sitzungsvertretung - Pflicht? - von Lost_inPages - 07.05.2023, 19:28
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