06.05.2023, 08:25
Hm, dass du die Klausuren nicht korrigiert bekommst finde ich etwas unglücklich. Gibt es da nicht eine Möglichkeit, an einem Klausurenkurs teilzunehmen? Ich würde dir empfehlen, das materielle Recht aus dem ersten Staatsexamen zu wiederholen und zwar strukturiert nach den Rechtsgebieten. Nicht alles durcheinander gemischt.
Parallel dazu würde ich mir das prozessuale Recht draufschaffen, idealerweise mit den Materialien, die du von deiner Ausbildungsbehörde erhalten hast. Wenn diese nicht gut sind, kannst du dir auch Lehrbücher oder Skripte ausleihen, insbesondere Lehrbücher, in denen Fälle besprochen werden. Anhand von Fällen zu lernen fand ich persönlich viel einfacher, als abstrakt alles mögliche Wissen in mir aufzunehmen, das ich im Zweifel nicht anwenden kann.
Parallel dazu würde ich mir das prozessuale Recht draufschaffen, idealerweise mit den Materialien, die du von deiner Ausbildungsbehörde erhalten hast. Wenn diese nicht gut sind, kannst du dir auch Lehrbücher oder Skripte ausleihen, insbesondere Lehrbücher, in denen Fälle besprochen werden. Anhand von Fällen zu lernen fand ich persönlich viel einfacher, als abstrakt alles mögliche Wissen in mir aufzunehmen, das ich im Zweifel nicht anwenden kann.
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NRW 8 Monate noch… keine Ahnung - von lexspecialis - 05.05.2023, 21:30
RE: NRW 8 Monate noch… keine Ahnung - von ZW333 - 06.05.2023, 08:25








