25.04.2023, 19:18
Die sind die strafrechtlich Verletzten des Betrugs. Das bleibt auch nach Rückzahlung so. Wirtschaftlich Verletzte sind natürlich die Shops, an denen das Geld hängen bleibt.
Der Beschuldigte muss grds. zu allen Taten vernommen werden. Also entweder 154 bzgl der übrigen, langen Vermerk warum das rechtliche gehör nachgeholt werden kann oder keine Abschluss-, sondern Ermittlungsverfügung
Der Beschuldigte muss grds. zu allen Taten vernommen werden. Also entweder 154 bzgl der übrigen, langen Vermerk warum das rechtliche gehör nachgeholt werden kann oder keine Abschluss-, sondern Ermittlungsverfügung
Nachrichten in diesem Thema
Geschädigter bei Geldwäsche - von Kuchen - 22.04.2023, 16:26
RE: Geschädigter bei Geldwäsche - von Drin - 25.04.2023, 19:18
RE: Geschädigter bei Geldwäsche - von Kuchen - 25.04.2023, 23:18









