25.04.2023, 16:36
(13.12.2022, 18:11)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb:(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb: Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
Darf ich fragen was das für Folgen bei dir/in deinem BL hatte? Denn nach meiner Recherche wird die Zeit, die nachversichert wurde, dennoch als Zeit für die Pension angerechnet. Man hat also keine Nachteile durch eine Nachversicherung.
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Wechsel Justiz in Verwaltung offene Fragen - von Jurist12345 - 05.12.2022, 20:17
RE: Wechsel Justiz in Verwaltung offene Fragen - von juraistschön - 05.12.2022, 20:51
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