21.04.2023, 09:15
Guten Morgen Zusammen,
danke für euren wertvollen Input
. Mir ist bewusst, dass die Anträge grds. am Ende der mdl. Verhandlung aus den vorbereiteten Schriftsätzen (§ 297 ZPO) zu stellen sind.
Dennoch verstehe ich dann irgendwie die Logik der ZPO nicht komplett:
Wenn ich – wie @Praktiker und @Drin geschrieben – die Anträge nur "ankündige", stelle ich doch die Anträge nur in Aussicht und erzeuge damit keine Bindungswirkung oder? Dann gäbe es aber doch – vor der mdl. Verhandlung – doch keine Klageänderungen i.S.d. § 264?
Und konsequent gedacht, könnte ich dann doch die Anträge in der Klageschrift theoretisch komplett weglassen (Umkehrschluss aus § 297 I 2 ZPO?) ohne dass dies auf die Zulässigkeit der Klage Auswirkungen hätte? Natürlich unter der Prämisse, dass sich der Streitgegenstand durch die Klagebegründung ausreichend bestimmt ist und sich die Reichweite der Rechtshängigkeit i.S.d. § 261 ZPO bestimmen lässt?
Kann man also im Ergebnis sagen, dass es rechtlich unerheblich ist, ob in der Klageschrift bereits Anträge stellt oder diese lediglich angekündigt werden, weil aus dem Gesetz folgt, dass die Anträge erst am Ende der mdl. Verhandlung zu stellen sind?
Ich danke euch für eure Mühen und seht mir bitte mein teilweises Geschwurbel nach; ich hoffe, ich konnte meine Verwirrtheit konsequent darstellen:)
LG
danke für euren wertvollen Input
. Mir ist bewusst, dass die Anträge grds. am Ende der mdl. Verhandlung aus den vorbereiteten Schriftsätzen (§ 297 ZPO) zu stellen sind.Dennoch verstehe ich dann irgendwie die Logik der ZPO nicht komplett:
Wenn ich – wie @Praktiker und @Drin geschrieben – die Anträge nur "ankündige", stelle ich doch die Anträge nur in Aussicht und erzeuge damit keine Bindungswirkung oder? Dann gäbe es aber doch – vor der mdl. Verhandlung – doch keine Klageänderungen i.S.d. § 264?
Und konsequent gedacht, könnte ich dann doch die Anträge in der Klageschrift theoretisch komplett weglassen (Umkehrschluss aus § 297 I 2 ZPO?) ohne dass dies auf die Zulässigkeit der Klage Auswirkungen hätte? Natürlich unter der Prämisse, dass sich der Streitgegenstand durch die Klagebegründung ausreichend bestimmt ist und sich die Reichweite der Rechtshängigkeit i.S.d. § 261 ZPO bestimmen lässt?
Kann man also im Ergebnis sagen, dass es rechtlich unerheblich ist, ob in der Klageschrift bereits Anträge stellt oder diese lediglich angekündigt werden, weil aus dem Gesetz folgt, dass die Anträge erst am Ende der mdl. Verhandlung zu stellen sind?
Ich danke euch für eure Mühen und seht mir bitte mein teilweises Geschwurbel nach; ich hoffe, ich konnte meine Verwirrtheit konsequent darstellen:)
LG
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Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von NemoTenetur - 20.04.2023, 13:53
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von Drin - 20.04.2023, 20:33
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von Praktiker - 20.04.2023, 21:37
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von GPAMember - 20.04.2023, 22:51
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von NemoTenetur - 21.04.2023, 09:15
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von Praktiker - 21.04.2023, 13:35
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von Drin - 21.04.2023, 09:30
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von NemoTenetur - 21.04.2023, 09:48
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von ichentsprechewiderschieden - 22.04.2023, 10:57
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von Praktiker - 22.04.2023, 14:04
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von NemoTenetur - 24.04.2023, 10:03
RE: Was ist in Klageschrift nun richtig: "Ich werde beantragen" oder "ich beantrage"? - von Cenaira - 30.04.2023, 10:28









