15.04.2023, 18:11
Hallo zusammen,
wie ist das, wenn es zwei Beschuldigte gibt und man könnte gegen beide Anklage erheben, aber einer der beiden ohne festen Wohnsitz ist? Gegen letzteren scheidet doch eine Anklage aus, oder? Aber was ist dann die Folge? Nur die Anklage für den einen mit festem Wohnsitz schreiben und ggf Verfahrensabtrennung?
Vielen Dank :)
wie ist das, wenn es zwei Beschuldigte gibt und man könnte gegen beide Anklage erheben, aber einer der beiden ohne festen Wohnsitz ist? Gegen letzteren scheidet doch eine Anklage aus, oder? Aber was ist dann die Folge? Nur die Anklage für den einen mit festem Wohnsitz schreiben und ggf Verfahrensabtrennung?
Vielen Dank :)
Nachrichten in diesem Thema
Beschuldigter ohne festen Wohnsitz - von Ref - 15.04.2023, 18:11
RE: Beschuldigter ohne festen Wohnsitz - von Broton - 16.04.2023, 00:48
RE: Beschuldigter ohne festen Wohnsitz - von Drin - 16.04.2023, 15:14
RE: Beschuldigter ohne festen Wohnsitz - von Carbonarius - 17.05.2023, 19:06
RE: Beschuldigter ohne festen Wohnsitz - von Drin - 18.05.2023, 09:39









