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EVD und Berufseinstieg
TheJrueth
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#7
14.04.2023, 14:16
In Bayern dürfte sich die Zulassungsfrage aus § 70 V 4 iVm. § 61 IV JAPO ergeben. Bzw. nur für die mündliche Prüfung an sich aus § 64 III 1 JAPO, da dort nirgends etwas davon steht, dass man noch im (Ergänzungs-)Vorbereitungsdienst sein muss. 
In § 70 III bzw. IV iVm. § 55 JAPO ist auch was zum Erlass bzw. zur Entlassung geregelt.
In anderen Bundesländern sicher alles ähnlich.

Wenn du das Gespräch mit der Referendargeschäftsstelle suchst, sollte es da eigentlich keine Probleme geben. Der EVD ist ja wirklich in erster Linie ein Zusatzangebot wohingegen die zwei Jahre Ref sich aus dem DRiG ergeben. Das hast du aber schon abgearbeitet. Nach der schriftlichen Prüfung dürfte der EVD seinen Sinn vor allem aus der Versorgung der Leute in der Wartezeit ziehen. 
Letztlich kann niemand ein Interesse daran haben, dir eine Jobchance zu verbauen, nur um dich dafür noch ein paar Monate ohne Gegenleistung weiter zu bezahlen.
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Nachrichten in diesem Thema
EVD und Berufseinstieg - von Law123 - 12.04.2023, 19:10
RE: EVD und Berufseinstieg - von IpsoJure - 12.04.2023, 19:26
RE: EVD und Berufseinstieg - von Law123 - 12.04.2023, 20:20
RE: EVD und Berufseinstieg - von IpsoJure - 12.04.2023, 20:59
RE: EVD und Berufseinstieg - von omnimodo - 13.04.2023, 22:07
RE: EVD und Berufseinstieg - von Law123 - 14.04.2023, 12:47
RE: EVD und Berufseinstieg - von TheJrueth - 14.04.2023, 14:16


 

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