14.04.2023, 12:47
(13.04.2023, 22:07)omnimodo schrieb: Wie kriegen die das überhaupt spitz, dass du irgendwo sonst arbeitest?
Auf den EVD auf gut deutsch gesagt scheißen kannst du jederzeit. Ist doch keine Pflicht oder Strafe.
Es ist aber auch gelinde gesagt bescheuert für nur einen ersten Job dein 2. Examen in den Wind zu schießen. Inwiefern du nach einer Entlassung später nochmal den Versuch wahrnehmen kannst solltest du dir Mal genau prüfen.
Wir müssen beim EVD anwesend sein und mitmachen. Möchte ja auch gerne das Ganze wiederholen, aber eben mit dem Job nach den schriftlichen Klausuren voll anfangen. Ist leider beides öffentlicher Dienst. Das kriegt man doch sicher irgendwie spitz oder nicht…
Nachrichten in diesem Thema
EVD und Berufseinstieg - von Law123 - 12.04.2023, 19:10
RE: EVD und Berufseinstieg - von IpsoJure - 12.04.2023, 19:26
RE: EVD und Berufseinstieg - von Law123 - 12.04.2023, 20:20
RE: EVD und Berufseinstieg - von IpsoJure - 12.04.2023, 20:59
RE: EVD und Berufseinstieg - von omnimodo - 13.04.2023, 22:07
RE: EVD und Berufseinstieg - von Law123 - 14.04.2023, 12:47
RE: EVD und Berufseinstieg - von TheJrueth - 14.04.2023, 14:16