12.04.2023, 14:10
Hey!
Ich habe im Rahmen der Anwaltsstation etwas zu erörtern:
Grob zusammengefasst geht es darum, dass eine Klage gegen den Mandaten erfolgt ist und dieser eine Gegenforderung hat. Der Mandant hat die erste Instanz verloren, weil die Forderung noch nicht fällig war und man deshalb nicht aufrechnen konnte.
Nun befinden wir uns in der zweiten Instanz und können aufrechnen - die Forderung ist mittlerweile fällig und übersteigt die Klageforderung. Der Kläger hat nun für erledigt erklärt und den Mandanten aufgefordert, sich anzuschließen und einen Kostenantrag gestellt.
Die Frage ist, ob der Mandant sich anschließen soll oder nicht.
Ich bin mir relativ unsicher, da man die Berufung vermutlich gewinnen würde und man dann bei Aufhebung des Urteils auch nicht die Kosten der ersten Instanz tragen müsste.
Allerdings habe ich überlegt, ob man das gleiche Ergebnis mit einer 91a Entscheidung erreichen könnte. Wird das Gericht zu dem gleichen Ergebnis kommen?
Mein Ausbilder bzw. auch die anderen Rechtsanwälte hatten dort leider keine Ahnung und ich soll entsprechende Schriftsätze an den Mandanten vorbereiten. Über Kostenübernahmeerklärungen haben wir auch nachgedacht aber damit würde man es ja nur für den Kläger günstiger machen und nicht die eigenen Kosten der verlorenen ersten Instanz.
Wie sollte man weiter vorgehen?
Ich habe im Rahmen der Anwaltsstation etwas zu erörtern:
Grob zusammengefasst geht es darum, dass eine Klage gegen den Mandaten erfolgt ist und dieser eine Gegenforderung hat. Der Mandant hat die erste Instanz verloren, weil die Forderung noch nicht fällig war und man deshalb nicht aufrechnen konnte.
Nun befinden wir uns in der zweiten Instanz und können aufrechnen - die Forderung ist mittlerweile fällig und übersteigt die Klageforderung. Der Kläger hat nun für erledigt erklärt und den Mandanten aufgefordert, sich anzuschließen und einen Kostenantrag gestellt.
Die Frage ist, ob der Mandant sich anschließen soll oder nicht.
Ich bin mir relativ unsicher, da man die Berufung vermutlich gewinnen würde und man dann bei Aufhebung des Urteils auch nicht die Kosten der ersten Instanz tragen müsste.
Allerdings habe ich überlegt, ob man das gleiche Ergebnis mit einer 91a Entscheidung erreichen könnte. Wird das Gericht zu dem gleichen Ergebnis kommen?
Mein Ausbilder bzw. auch die anderen Rechtsanwälte hatten dort leider keine Ahnung und ich soll entsprechende Schriftsätze an den Mandanten vorbereiten. Über Kostenübernahmeerklärungen haben wir auch nachgedacht aber damit würde man es ja nur für den Kläger günstiger machen und nicht die eigenen Kosten der verlorenen ersten Instanz.
Wie sollte man weiter vorgehen?
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