10.04.2023, 18:54
Bin immer wieder überrascht, was es alles für Begrifflichkeiten gibt ?
Ich würde mal sagen, es kommt drauf an. Wenn es eine Klausur sein sollte, die einen umfangreichen Tatbestand aufweist, „viele Anträge“ zB wegen VU und dann noch Probleme in der Zulässigkeit sind, dann kann man das ggf. Kurz fassen oder das Argument weglassen (es hängt insgesamt von der Schwerpunktsetzung ab). Ist die Klausur allerdings Schwerpunkt auf materielles Recht angelegt, dann würde ich alle Argumente ausführlich darlegen.
Ich würde mal sagen, es kommt drauf an. Wenn es eine Klausur sein sollte, die einen umfangreichen Tatbestand aufweist, „viele Anträge“ zB wegen VU und dann noch Probleme in der Zulässigkeit sind, dann kann man das ggf. Kurz fassen oder das Argument weglassen (es hängt insgesamt von der Schwerpunktsetzung ab). Ist die Klausur allerdings Schwerpunkt auf materielles Recht angelegt, dann würde ich alle Argumente ausführlich darlegen.
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"Doppelt nähen" im Zivilurteil - von Fischerino - 10.04.2023, 10:37
RE: "Doppelt nähen" im Zivilurteil - von hess137 - 10.04.2023, 18:54