05.04.2023, 19:47
(05.04.2023, 18:01)Max Sauer schrieb:(05.04.2023, 14:00)LawLove schrieb: Wir mussten gerade (einige Monate vor dem zweiten Staatsexamen) mit dem Meldebogen unter anderem das hier unterschreiben:
"Ich erkläre, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nicht anhängig ist."
Und ich erinnere mich daran, dass wir zu Beginn des Referendariats (natürlich neben vielen anderen Dingen) u.a. darüber belehrt worden sind, dass wir verpflichtet wären, so etwas unverzüglich zu melden. Das Papier habe ich aber gerade nicht zur Hand.
Wäre das Ref damit erledigt?
In dem zitierten Fall habe ich gelesen, dass das Ref dann unterbrochen worden wäre. Da wurde aber, soweit ich mich erinnere (habe den Link nicht nochmal angeschaut), wegen Vergewaltigung ermittelt. Evtl. wird bei der Schwere der Taten ein Unterschied gemacht.
Mir wurde Körperverletzung (keine sichtbaren Spuren) und Freiheitsberaubung (Streit, bei dem ich vor der Tür stand) vorgeworfen. Gefühlt habe ich mich wie bei RTL II (sehr peinlich), aber ob es sonst jemand interessiert hätte, keine Ahnung.
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RE: Ermittlungsverfahren gegen Referendar - von Max Sauer - 05.04.2023, 18:01
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