04.04.2023, 22:42
Wie würdet ihr folgenden Fall lösen:
B betreibt ein Tanzsstudio. K ist Kunde. Vertragslaufzeit 12 Monate (monatlich zu zahlen). Weil K oft wegen Geschäftsreisen nicht am Tanztraining teilnehmen kann, sagt B zu, dass K die nicht wahrnehmbaren Tage, nach Ende der Laufzeit wahrnehmen darf. Bei Vertragsschluss wurde an das Problem nicht gedacht, und B handelte eher aus Kulanz aus ihrer Sicht.
B will die Tage im Nachhinein doch nicht mehr der K geben.
Hat K einen Anspruch?
Ich finde es etwas schwer einzuordnen.
Zunächst würde ich an eine Inhaltsänderung des Vertrages denken derart, dass K sich durch diese Abrede verpflichtet, vorzuleisten und sie ihrerseits ihre Gegenleistung erst später erhält (nach Ablauf der Laufzeit) - andererseits setzt dies einen RBW voraus. Der hier durch Auslegung zu ermitteln wäre - alles vertretbar?
Wenn man nicht an eine Inhaltsänderung des bestehenden Vertrages denkt, sondern an eine unentgeltliche Dienstleistung i.F.e Schenkung? Dann wäre dieser aufgrund des Formfehlers unwirksam? Wobei ist mir nicht sicher bin, ob eine unentgeltliche Dienstleistung überhaupt eine Schenkung darstellt
B betreibt ein Tanzsstudio. K ist Kunde. Vertragslaufzeit 12 Monate (monatlich zu zahlen). Weil K oft wegen Geschäftsreisen nicht am Tanztraining teilnehmen kann, sagt B zu, dass K die nicht wahrnehmbaren Tage, nach Ende der Laufzeit wahrnehmen darf. Bei Vertragsschluss wurde an das Problem nicht gedacht, und B handelte eher aus Kulanz aus ihrer Sicht.
B will die Tage im Nachhinein doch nicht mehr der K geben.
Hat K einen Anspruch?
Ich finde es etwas schwer einzuordnen.
Zunächst würde ich an eine Inhaltsänderung des Vertrages denken derart, dass K sich durch diese Abrede verpflichtet, vorzuleisten und sie ihrerseits ihre Gegenleistung erst später erhält (nach Ablauf der Laufzeit) - andererseits setzt dies einen RBW voraus. Der hier durch Auslegung zu ermitteln wäre - alles vertretbar?
Wenn man nicht an eine Inhaltsänderung des bestehenden Vertrages denkt, sondern an eine unentgeltliche Dienstleistung i.F.e Schenkung? Dann wäre dieser aufgrund des Formfehlers unwirksam? Wobei ist mir nicht sicher bin, ob eine unentgeltliche Dienstleistung überhaupt eine Schenkung darstellt
Nachrichten in diesem Thema
Vertragsverlängerung - von Lost_inPages - 04.04.2023, 22:42
RE: Vertragsverlängerung - von Freidenkender - 05.04.2023, 11:22
RE: Vertragsverlängerung - von Lost_inPages - 05.04.2023, 12:23
RE: Vertragsverlängerung - von Freidenkender - 05.04.2023, 15:16
RE: Vertragsverlängerung - von Lost_inPages - 05.04.2023, 15:21
RE: Vertragsverlängerung - von Freidenkender - 05.04.2023, 16:15
RE: Vertragsverlängerung - von Praktiker - 08.04.2023, 19:08
RE: Vertragsverlängerung - von Lost_inPages - 08.04.2023, 19:45









