30.03.2023, 16:42
(29.03.2023, 21:24)JohnWayne schrieb: Hallo zusammen! :)
Nun bin ich am LG Koblenz als Stammdienststelle gelandet - weitere Infos habe ich leider noch nicht. Start: 02. Mai 2023. Mit meinem Wunsch ans LG Trier zu kommen hat es also leider nicht geklappt.
Nun überlege ich, ob ich von Trier pendeln soll. Nach Koblenz zieht es mich nämlich eigentlich so gar nicht.
- Ist hier vielleicht jemand in der gleichen Situation und möchte sich austauschen?
- Erhält man die Zuweisung zum Ausbildungsgericht erst bei Dienstantritt oder vorher?
- Hat jemand Erfahrungen zur Anzahl an Tagen, an denen man am Ausbildungsgericht vor Ort sein muss?
Würde mich sehr über eure Rückmeldung freuen! :)
LG aus Trier
Ich kann dir zumindest, aber auch nur, auf deine "allgemeinen" Fragen antworten:
- das Ausbildungsgericht müsste schon in der Zuweisung stehen, bei mir stand es jedenfalls im gleichen Brief direkt unter der Zuweisung zur Stammausbildungsstelle ("Für die Zivilstation weise ich Sie ... zu")
- in der Zivilstation ist meiner Erfahrung nach die Regel, dass man grds. 1x die Woche beim Ausbilder ist und dann noch zu den Sitzungen, dh etwa noch 1x die Woche zusätzlich. Gibt wie immer Ausnahmen, aber (1-)2x die Woche dürfte für die meisten stimmen. Wenn die AG-Tage in Präsenz und (wie zu erwarten ist) auch am Gericht stattfinden, kommt das auch noch dazu. Pendeln dürfte also auf die Dauer schon etwas anstrengend werden
Nachrichten in diesem Thema
RLP: LG Koblenz - Trier; Beginn: 02. Mai 2023 - von JohnWayne - 29.03.2023, 21:24
RE: RLP: LG Koblenz - Trier; Beginn: 02. Mai 2023 - von fredMeier - 30.03.2023, 16:42