30.03.2023, 11:20
bei Leistungen zur DRV wäre die Denke richtig. Bei Einmalzahlungen ist nur zu beachten, dass es dort um die anteilige BBG geht. Also wenn Du am Jahresanfang unter der BBG gewesen wärest, dann könnte sich da trotzdem eine Betragspflicht ergeben
Bis zu welcher Grenze fallen Beiträge für Einmalzahlungen an? | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)
Beim Versorgungswerk wirklich mal in die Satzung schauen und ggf. auch mal dort nachfragen. Meine Erfahrungen mit den Mitarbeitenden dort ist sehr positiv. Ansonsten mal dem AG auf die Finger klopfen
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Beim Versorgungswerk wirklich mal in die Satzung schauen und ggf. auch mal dort nachfragen. Meine Erfahrungen mit den Mitarbeitenden dort ist sehr positiv. Ansonsten mal dem AG auf die Finger klopfen
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