29.03.2023, 22:47
Das Gehalt, das man verhandeln kann, ist regelmäßig von den Alternativen und denen des Arbeitgebers abhängig. Eine per se angemessene Vergütung gibt es nicht. Ein Arbeitgeber wird nicht einfach für gute Leistungen mehr zahlen, wenn er den Arbeitnehmer einfach durch einen anderen günstigen Arbeitnehmer ersetzen kann. Umgekehrt ist der Anteil des Umsatzes, den eine Kanzlei als Gehalt zu zahlen bereit ist, auch nirgendwo festgeschrieben. Ich war selber in Kanzleien in denen es immer heißt, eine Gehaltserhöhung über x-% sei leider nicht möglich. Bis man ein Konkurrenzangebot auf den Tisch legt. Ich hab dieses Jahr eine Gehalterhöhung im Unternehmen durchbekommen, die weit über der Inflationsrate liegt. Nicht weil ich so viel besser arbeite als letztes Jahr, sondern weil man mich halten wollte. Wenn der Marktwert deutlich über dem derzeitigen Gehalt liegt, macht es vielleicht Sinn zu wechseln. Die derzeitige Inflationsrate - verbunden mit generellem Personalmangel - hat ohne Zweifel Auswirkungen auf die Gehaltsforderungen der Mitarbeiter, auf die gehaltsbedingte Wechselbereitschaft und letztlich auch auf die marktgängigen Gehälter. Ob man das im ersten Gehaltsgespräch gleich so offen kommuniziert ist eine andere Frage.
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Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Lelele - 27.03.2023, 15:03
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Anna1202 - 27.03.2023, 15:15
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Patenter Gast - 27.03.2023, 15:38
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Lost_inPages - 27.03.2023, 16:02
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Gast2580 - 27.03.2023, 17:09
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Lelele - 27.03.2023, 21:25
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von RefGießen - 28.03.2023, 07:48
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Anna1202 - 28.03.2023, 09:11
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Patenter Gast - 28.03.2023, 09:56
RE: Gehaltserhöhung aufgrund Inflation - von Humpa - 29.03.2023, 22:47