• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Wenn Du Examensklausurersteller wärst..
Antworten

 
Wenn Du Examensklausurersteller wärst..
Zeitblom
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#9
27.03.2023, 12:49
(26.03.2023, 18:37)Praktiker schrieb:  Der Witz ist: je anspruchsvoller die Aufgabe, desto milder die Korrektur.

Mein Horror wäre etwas gewesen, was an sich ganz einfach ist, wo dann aber im Gegenzug jeder verlangt hätte, eine Ideallösung abzugeben.

Wirklich fies finde ich heute alle Klausuren, bei denen man an einer Stelle falsch abbiegen kann und dann zu nichts Sinnvollem mehr kommt.

Volle Zustimmung zu allen Punkten.

Zum letzten Satz folgende Ergänzung: Im Zivilrecht sind besonders solche Klausuren tückisch, die nur dann (klausurtaktisch) Sinn ergeben, wenn eine etwas esoterische Norm bekannt ist oder gefunden wird. Zum Beispiel ist eine Klausur "gefährlich", wenn alle deliktischen Ansprüche verjährt sind, aber § 852 BGB durchgeht. Die Norm ist - dem Diesel sei Dank - mittlerweile deutlich bekannter als noch vor 10 Jahren, als eine entsprechende Klausur in NRW im Examen lief. Wenn so etwas als Urteilsklausur aufgelegt wird, kann man - bei strenger Anwendung des § 313 Abs. 3 ZPO - ohne Kenntnis dieser Norm nur auf wenige Probleme des Falles eingehen. Auch als Anwaltsklausur aus Klägersicht kann man leicht scheitern, weil das Ergebnis ja nur selten sein soll, dass die Rechtsverfolgung insgesamt aussichtslos ist.

In die Irre geht zudem leicht, wer §§ 407, 408 BGB übersieht (wobei der Schuldnerschutz bei Abtretungen häufiger Prüfungsgegenstand ist und bekannt sein sollte). Fies kann es weiter werden, wenn zwei Kündigungen ausgesprochen wurden und die offentlichen Schwierigkeiten bei der zweiten liegen, diese aber gar nicht angesprochen werden müssen, wenn schon die erste wirksam war. In einer solchen Konstellation hat schlechte Karten, wer §§ 182 Abs. 3 i.V.m. 111 Satz 2 BGB nicht findet. Je nachdem, wie deutlich die Problematik im Sachverhalt angesprochen wird, kann es schnell passieren, dass § 144 Abs. 1 BGB nicht geprüft wird und damit die z.B. vertragsrechtlichen Probleme gar nicht erörtert werden (können). Es lassen sich zahllose weitere Beispiele finden.

Natürlich wird man in solchen Fällen z.B. in einem Urteil die "Zwar-Aber-Konstruktion" wählen, um doch die wesentlichen Punkte ansprechen zu können. Aber das Wissen darum, dass das Ergebnis wahrscheinlich nicht der Lösungsskizze entspricht, kann in der Klausursituation extrem verunsichern und dazu führen, dass der Fall oder die rechtliche Lösung zurechtgebogen werden. Das ist in der Regel viel schlimmer, als das vom Klausurersteller gewünschte Ergebnis zu verfehlen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von Lost_inPages - 23.03.2023, 22:22
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von DerEchteNorden - 24.03.2023, 07:16
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von Lost_inPages - 24.03.2023, 15:52
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von ZW333 - 24.03.2023, 17:14
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von Index94 - 24.03.2023, 17:57
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von Lost_inPages - 24.03.2023, 18:32
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von ZW333 - 27.03.2023, 08:39
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von Praktiker - 26.03.2023, 18:37
RE: Wenn Du Examensklausurersteller wärst.. - von Zeitblom - 27.03.2023, 12:49


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus