25.03.2023, 14:57
Naja, weil das eben exakt die Vorgaben des Prüfungsamtes sind, vgl. das Merkblatt zur staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung (nachzulesen hier Die schriftliche Prüfung | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de):
"Ein noch ungeklärter Sachverhalt darf nicht als geschehen unterstellt werden (Falsch: Indem der A den Zeugen B geschlagen hat, könnte er wegen Körperverletzung hinreichend verdächtig sein. Richtig: Die Angaben des Zeugen B, A habe ihm eine Ohrfeige versetzt, geben Anlass zur Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts einer Körperverletzung nach § 223 StGB"
und weiter:
"Sachverhaltsfragen sind bei dem Tatbestandsmerkmal zu klären, bei welchem sie für die Subsumtion erstmals relevant werden. Dies gilt auch für die Beweiswürdigung. Die unkommentierte Wiedergabe des Sachverhalts oder einzelner Aussagen wäre falsch. Vielmehr sind die relevanten be- und entlastenden Indizien zu nennen, auf ihre Beweiskraft hin zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen. [...] Alle berücksichtigten Beweismittel müssen auch prozessual verwertbar sein. Zweifel sind an dieser Stelle zu diskutieren".
Insofern wäre ich bei deiner Aussage vorsichtig, gerade wenn man offensichtlich aus einem anderen Bundesland kommt. Freilich mag es auch so gemacht werden können, wie es im Ausgangspost steht - ich wollte ja nur dafür sensibilisieren, dass es ganz auf das Bundesland ankommt.
Ich prüfe selbst zwar nicht im Strafrecht, kenne aber einige, die das hier in NDS machen und kann ich nur sagen, dass gerade dieser Punkt - keine abstrakte Beweiswürdigung - hier ein überaus bewertungsrelevanter Punkt ist. Genau hier liegt nämlich die Kunst: es wird nicht abstrakt als wahr unterstellt, was die Akte/die Zeugen angeben und dann die Nachweisbarkeit geprüft, sondern eben ganz konkret für jedes TB-Merkmal untersucht, ob die Beweismittel hierfür einen hinreichend TVD ergeben.
"Ein noch ungeklärter Sachverhalt darf nicht als geschehen unterstellt werden (Falsch: Indem der A den Zeugen B geschlagen hat, könnte er wegen Körperverletzung hinreichend verdächtig sein. Richtig: Die Angaben des Zeugen B, A habe ihm eine Ohrfeige versetzt, geben Anlass zur Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts einer Körperverletzung nach § 223 StGB"
und weiter:
"Sachverhaltsfragen sind bei dem Tatbestandsmerkmal zu klären, bei welchem sie für die Subsumtion erstmals relevant werden. Dies gilt auch für die Beweiswürdigung. Die unkommentierte Wiedergabe des Sachverhalts oder einzelner Aussagen wäre falsch. Vielmehr sind die relevanten be- und entlastenden Indizien zu nennen, auf ihre Beweiskraft hin zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen. [...] Alle berücksichtigten Beweismittel müssen auch prozessual verwertbar sein. Zweifel sind an dieser Stelle zu diskutieren".
Insofern wäre ich bei deiner Aussage vorsichtig, gerade wenn man offensichtlich aus einem anderen Bundesland kommt. Freilich mag es auch so gemacht werden können, wie es im Ausgangspost steht - ich wollte ja nur dafür sensibilisieren, dass es ganz auf das Bundesland ankommt.
Ich prüfe selbst zwar nicht im Strafrecht, kenne aber einige, die das hier in NDS machen und kann ich nur sagen, dass gerade dieser Punkt - keine abstrakte Beweiswürdigung - hier ein überaus bewertungsrelevanter Punkt ist. Genau hier liegt nämlich die Kunst: es wird nicht abstrakt als wahr unterstellt, was die Akte/die Zeugen angeben und dann die Nachweisbarkeit geprüft, sondern eben ganz konkret für jedes TB-Merkmal untersucht, ob die Beweismittel hierfür einen hinreichend TVD ergeben.
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Beweiswürdigung verwirrend? - von flodder - 25.03.2023, 00:17
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Drin - 25.03.2023, 08:19
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 09:57
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Ref.HH - 25.03.2023, 13:31
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 15:00
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Ref.HH - 25.03.2023, 12:47
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 14:57
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Ref.HH - 25.03.2023, 15:53
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 16:54