24.03.2023, 10:59
Hallo,
im Merkblatt von meinem OLG steht folgendes zum Thema Urlaub: In jedem Kalenderjahr(01.01.bis31.12.)steht dem RechtsreferendarErholungsurlaub zu. Urlaub kann nur in Blöcken von mindestens 3 Tagen gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann Urlaub von lediglich 1 Tag gewährt werden. Es kommen hier nur besonders wichtige persönliche Gründe in Betracht.
Ist es dann nicht möglich Brückentage zu nehmen?!
im Merkblatt von meinem OLG steht folgendes zum Thema Urlaub: In jedem Kalenderjahr(01.01.bis31.12.)steht dem RechtsreferendarErholungsurlaub zu. Urlaub kann nur in Blöcken von mindestens 3 Tagen gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann Urlaub von lediglich 1 Tag gewährt werden. Es kommen hier nur besonders wichtige persönliche Gründe in Betracht.
Ist es dann nicht möglich Brückentage zu nehmen?!
Nachrichten in diesem Thema
Drei-Tage-Regelung Urlaub Brückentage - von WeitereInfos - 24.03.2023, 10:59
RE: Drei-Tage-Regelung Urlaub Brückentage - von Egal - 24.03.2023, 14:37
RE: Drei-Tage-Regelung Urlaub Brückentage - von WeitereInfos - 24.03.2023, 17:26