Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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30.01.2019, 22:22
Bei Vollberufung handelt es sich um ein ganz normales Plädoyer -ggf. mit Hinweis auf Verschlechterungsverbot.
Bei Beschränkung bleibt meist nur die Strafzumessung nebst Antrag übrig.
Besonderheit: Antrag kann lauten "Berufung des A zu verwerfen" wenn bei Beschränkung 1:1 zum Ausgangsgericht beantragt werden soll
Bei Beschränkung bleibt meist nur die Strafzumessung nebst Antrag übrig.
Besonderheit: Antrag kann lauten "Berufung des A zu verwerfen" wenn bei Beschränkung 1:1 zum Ausgangsgericht beantragt werden soll
Nachrichten in diesem Thema
Berufungsplädoyer Staatsanwalt - von GUest - 30.01.2019, 22:16
RE: Berufungsplädoyer Staatsanwalt - von Skeptischer Gast - 30.01.2019, 22:22