21.03.2023, 21:27
Wenn jemand Waren in zwei Supermärkten, die direkt nebeneinander liegen, (verschiedene Unternehmen, keine Schwesterunternehmen) Waren klaut (am selben Tag innerhalb von 30 Minuten), liegen dann mehrere selbstständige Handlungen vor oder eine selbstständige Handlung? In der Akte steht, dass man aufgrund des örtlichen+zeitlichen Zusammenhangs die Taten in den zwei Supermärkten als eine Tat als Tateinheit zusammengeführt wurde.
Schreibe ich dann in einer Anklage:
"Der Angeschuldigte wird beschuldigt....
durch dieselbe Handlung....." ?
Oder soll ich in "1." und "2." untergliedern, weil es ja schließlich zwei verschiedene Supermärkte sind?
Schreibe ich dann in einer Anklage:
"Der Angeschuldigte wird beschuldigt....
durch dieselbe Handlung....." ?
Oder soll ich in "1." und "2." untergliedern, weil es ja schließlich zwei verschiedene Supermärkte sind?
Nachrichten in diesem Thema
Tateinheit oder Tatmehrheit? - von flodder - 21.03.2023, 21:27
RE: Tateinheit oder Tatmehrheit? - von Cenaira - 22.03.2023, 10:47