21.03.2023, 20:39
Hallo zusammen,
in NRW bekommt man nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Unterhaltsbeihilfe für den vollen Monat ausbezahlt, obwohl die Prüfung vor Ende des Monats beendet sein kann, und hat zugleich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Beendigung des Refs, soweit ich es verstanden habe.
Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus, insbesondere mit der Krankenkasse? Sind diese von der noch gewährten/belassenen Unterhaltsbeihilfe gedeckt? Muss man sie selbst übernehmen bis man einen Bescheid bzgl. des Arbeitslosengelds bekommt oder werden diese Beiträge direkt von der BA übernommen?
Wäre super, wenn ihr Erfahrungswerte dazu habt und sie teilen könntet. Vielen Dank
in NRW bekommt man nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Unterhaltsbeihilfe für den vollen Monat ausbezahlt, obwohl die Prüfung vor Ende des Monats beendet sein kann, und hat zugleich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Beendigung des Refs, soweit ich es verstanden habe.
Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus, insbesondere mit der Krankenkasse? Sind diese von der noch gewährten/belassenen Unterhaltsbeihilfe gedeckt? Muss man sie selbst übernehmen bis man einen Bescheid bzgl. des Arbeitslosengelds bekommt oder werden diese Beiträge direkt von der BA übernommen?
Wäre super, wenn ihr Erfahrungswerte dazu habt und sie teilen könntet. Vielen Dank

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Krankenversicherung nach Beendigung des Referendariats - von Aerdna - 21.03.2023, 20:39
RE: Krankenversicherung nach Beendigung des Referendariats - von Egal - 21.03.2023, 20:59
RE: Krankenversicherung nach Beendigung des Referendariats - von Aerdna - 21.03.2023, 21:08