19.03.2023, 17:35
A begeht einen Diebstahl bezüglich diverser Lebensmittelwaren (Supermarkt), indem er sie in seine Jackentasche steckt und an der Kasse nur für die anderen Lebensmittel bezahlt und nicht für die versteckten Waren. B sitzt währenddessen im Auto auf dem Parkplatz des Supermarkts und wartet bis A mit den nichtbezahlten Waren hinauskommt um diese im Auto zu verwahren und gemeinsam wegzufahren.
Mir wurde der Hinweis gegeben, dass ich außer Diebstahl noch andere Delikte prüfen soll bezüglich der Strafbarkeit des B.
Für mich ist das ein Diebstahl in Mittäterschaft oder zumindest Beihilfe zum Diebstahl hinsichtlich des B. Außerdem fällt mir noch Begünstigung ein.
Würdet ihr hier (hinsichtlich B) §§242, 25 II oder §§242, 27 oder eher §257 nehmen? Und habe ich noch in andere in Betracht kommende Delikte übersehen?
Mir wurde der Hinweis gegeben, dass ich außer Diebstahl noch andere Delikte prüfen soll bezüglich der Strafbarkeit des B.
Für mich ist das ein Diebstahl in Mittäterschaft oder zumindest Beihilfe zum Diebstahl hinsichtlich des B. Außerdem fällt mir noch Begünstigung ein.
Würdet ihr hier (hinsichtlich B) §§242, 25 II oder §§242, 27 oder eher §257 nehmen? Und habe ich noch in andere in Betracht kommende Delikte übersehen?
Nachrichten in diesem Thema
Assessor: Diebstahl oder Begünstigung? - von hilfe - 19.03.2023, 17:35
RE: Assessor: Diebstahl oder Begünstigung? - von Chill3r - 19.03.2023, 18:21