18.03.2023, 11:09
(18.03.2023, 09:57)Diesdasananas schrieb: Schließe mich meinen Vorrednern an.
Wenn dich die Anwaltschaft aber nicht loslässt, dann gebe ich zu bedenken, dass ein Wechsel von Anwaltschaft zu öD leichter sein dürfte als umgekehrt. Der öD freut sich idR über Berufserfahrung als Anwalt. Eine Kanzlei hingegen dürfte (je nach Rechtsgebiet) eher skeptisch sein.
Würde ggfs. auch vorab durchrechnen wie lange du als Anwalt arbeiten könntest bis es für dich „problematisch“ mit den Beiträgen zum Versorgungswerk werden würde.
Richtig. Je nach Fachrichtung im öD ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die (fachliche) Erfahrung auch in der freien Wirtschaft nützlich ist.
Das mit der Problematik um die Beiträge zum Versorgungswerk gilt aber auch andersrum: Im Falle einer direkten Verbeamtung stellt sich auch da irgendwann die Frage nach den Pensionsansprüchen und ob sich dann der Wechsel noch "lohnt" bzw. wie viel man dann in der freien Wirtschaft verdienen müsste.
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