16.03.2023, 22:30
(16.03.2023, 22:01)Chill3r schrieb:(16.03.2023, 21:43)vorletzteInstanz schrieb: Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:
"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität"
Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".
Ist irgendwie nichts von Beidem, aber würde das mal wie folgt übersetzen:
1. Frage nach dem Anfangsverdacht, also Frage danach, ob du in dein Ermittlungsverfshren starten darfst
2. Frage nach dem hinreichenden TV, also danach ob du Anklage erheben kannst
3. 153 ff. StGB - also insb Einstellung bei Vergehen und geringer Schuld/fehlenden öff Interesse, 153a StPO - dan kannst du halt noch Erhebung der Anklage absehen
Also bei "1." hat er noch zwei Unterpunkte genannt:
"a) auf welche Beweismittel darf ich zugreifen? (=Beweisverwertungsverbot)
b) welchen Wert hat das Beweismittel? (=Beweiswürdigung)"
Nachrichten in diesem Thema
Verstehe Schema nicht - von vorletzteInstanz - 16.03.2023, 21:43
RE: Verstehe Schema nicht - von Chill3r - 16.03.2023, 22:01
RE: Verstehe Schema nicht - von vorletzteInstanz - 16.03.2023, 22:30
RE: Verstehe Schema nicht - von GPAMember - 16.03.2023, 22:11
RE: Verstehe Schema nicht - von vorletzteInstanz - 16.03.2023, 22:33
RE: Verstehe Schema nicht - von Praktiker - 17.03.2023, 17:04