16.03.2023, 22:11
(16.03.2023, 21:43)vorletzteInstanz schrieb: Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:
"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität"
Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".
Ohne Deinen AG Leiter in Frage zu stellen. Ich kann mit dem Schema überhaupt nichts anfangen.
Für eine StA als auch Revisionsklausur ist es mE nicht zu gebrauchen. Wo arbeiten wir, außer bei den paar stpo Normen, denn mit dem Anfangsverdacht?
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Verstehe Schema nicht - von vorletzteInstanz - 16.03.2023, 21:43
RE: Verstehe Schema nicht - von Chill3r - 16.03.2023, 22:01
RE: Verstehe Schema nicht - von vorletzteInstanz - 16.03.2023, 22:30
RE: Verstehe Schema nicht - von GPAMember - 16.03.2023, 22:11
RE: Verstehe Schema nicht - von vorletzteInstanz - 16.03.2023, 22:33
RE: Verstehe Schema nicht - von Praktiker - 17.03.2023, 17:04