14.03.2023, 21:08
Dieser Thread ist auch wieder ein Beleg für Sachverhaltsquetsche. Der Kollege/die Kollegin fragt völlig zurecht, ob er/sie den Prüfervermerk + SV bekommt im Rahmen eines Widerspruchs. Antworten kriegt er die Mehrzahl zur EINSICHTNAHME in die Klausuren und dass es da keine Lösung gibt. Oh Wunder! Das war überhaupt nicht die Frage.
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"Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von gw23 - 27.02.2023, 21:32
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von Index94 - 27.02.2023, 22:12
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von gw23 - 03.03.2023, 14:10
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von JungemitTaubenei - 03.03.2023, 19:38
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von Praktiker - 03.03.2023, 22:15
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von Paragraphenreiter - 06.03.2023, 17:06
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von gw23 - 06.03.2023, 20:07
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von Paragraphenreiter - 06.03.2023, 20:22
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von NRWp - 14.03.2023, 21:08
RE: "Sachverhalte", Prüfervermerke im Rahmen vom Widerspruchsverfahren bekommen (NRW) - von JungemitTaubenei - 15.03.2023, 11:09









