Miete Dir schnellstmöglich die im Examen zugelassenen Kommentare auf der Seite Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/
Nur bei Juristenkoffer.de wird das Paket standardmäßig nicht erst sieben bis zehn Tage vor der Klausur versendet, sondern beeits 4 Wochen vor Beginn des schriftlichen Examens. Weitere Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/laengere-mietzeit.php
https://www.juristenkoffer.de/
Nur bei Juristenkoffer.de wird das Paket standardmäßig nicht erst sieben bis zehn Tage vor der Klausur versendet, sondern beeits 4 Wochen vor Beginn des schriftlichen Examens. Weitere Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/laengere-mietzeit.php
14.03.2023, 20:04
Ich schreibe grade und habe mir einmal eine Word Datei angefertigt mit allen Auflagen (Gesetze und Kommentare) und die ausgedruckt und jeweils in die Klausur gelegt. Ist laut der Ladung in NRW ausdrücklich erlaubt und machen bei uns grade alle so :)
Nachrichten in diesem Thema
Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Ref.NRW... - 14.03.2023, 19:25
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Refnrw7 - 14.03.2023, 20:04
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Ref.NRW... - 14.03.2023, 20:37
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Refnrw7 - 14.03.2023, 20:56


