12.03.2023, 19:36
(12.03.2023, 12:06)CyberCrime schrieb: Hallo,
nach § 3 FAO ist Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Was muss ich mir unter dieser Tätigkeit vorstellen?
Mach nach "Zulassung und Tätigkeit" eine gedankliche Pause, dann hast du das Ergebnis. Mit Tätigkeit ist die Tätigkeit als RA gemeint.
Zitat Beck-Online: "Eine Unterbrechung der Zulassung und Tätigkeit ist grundsätzlich unschädlich, sofern der Drei-Jahres-Zeitraum innerhalb von sechs Jahren vor Antragstellung liegt."
Nachrichten in diesem Thema
FA: Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre - von CyberCrime - 12.03.2023, 12:06
RE: FA: Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre - von Egal - 12.03.2023, 19:36
RE: FA: Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre - von Gast2580 - 25.04.2023, 11:22
RE: FA: Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre - von Leo@ius - 25.04.2023, 12:49
RE: FA: Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre - von Gast2580 - 25.04.2023, 13:25