09.03.2023, 10:52
Ich würde mich auch darauf beschränken, die Rechtsprechungsübersichten von Kaiser durchzuschauen und ggf. bei LTO etwas rumlesen.
Anders sieht es evtl. bei Leiturteilen aus, z.B. bzgl. der Corona-Rechtsprechung in Mietsachen. Sowas sollte man gesehen haben.
M.E. steht der Aufwand, intensiv Rechtsprechung zu lesen und vor allem auch zu verinnerlichen in keinem Verhältnis zu dem Ertrag, den man daraus gewinnt.
Anders sieht es evtl. bei Leiturteilen aus, z.B. bzgl. der Corona-Rechtsprechung in Mietsachen. Sowas sollte man gesehen haben.
M.E. steht der Aufwand, intensiv Rechtsprechung zu lesen und vor allem auch zu verinnerlichen in keinem Verhältnis zu dem Ertrag, den man daraus gewinnt.
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Rechtsprechung - von gastnrw12345 - 09.03.2023, 01:21
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