08.03.2023, 20:13
Folgender Fall:
Bodenheizung kaputt (kein anfänglicher Mangel). Vermieter braucht 4 Wochen für die Installation einer neuen Bodenheizung (kein Verzug). Für den Zeitraum von 4 Wochen bekommt der Mieter Heizungen die über Strom laufen.
Wer muss eurer Ansicht nach die höher ausfallenden Stromkosten zahlen?
Ich denke, der Mieter hat keinen Anspruch. Ein möglicher Schadenseratzanspruch scheitert am Vertreten müssen. Auch ein Verzug ist vorliegend nicht gegeben.
Man könnte an Mietminderung denken, aber das ist eine andere Frage.
Auch über 280 I, 241 II BGB geht nichts wegen fehlendem Vertretenmüssen.
Bodenheizung kaputt (kein anfänglicher Mangel). Vermieter braucht 4 Wochen für die Installation einer neuen Bodenheizung (kein Verzug). Für den Zeitraum von 4 Wochen bekommt der Mieter Heizungen die über Strom laufen.
Wer muss eurer Ansicht nach die höher ausfallenden Stromkosten zahlen?
Ich denke, der Mieter hat keinen Anspruch. Ein möglicher Schadenseratzanspruch scheitert am Vertreten müssen. Auch ein Verzug ist vorliegend nicht gegeben.
Man könnte an Mietminderung denken, aber das ist eine andere Frage.
Auch über 280 I, 241 II BGB geht nichts wegen fehlendem Vertretenmüssen.
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Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Refkollege - 08.03.2023, 20:13
RE: Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Praktiker - 09.03.2023, 00:11
RE: Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Refkollege - 09.03.2023, 00:42
RE: Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Praktiker - 09.03.2023, 16:38
RE: Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Refkollege - 09.03.2023, 18:30
RE: Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Praktiker - 09.03.2023, 22:25
RE: Vorübergehende Heizung, höhere Kosten - von Refkollege - 09.03.2023, 23:09