07.03.2023, 20:37
(07.03.2023, 11:11)Strafrechtler1993 schrieb: Liebe Mitglieder,
vor kurzem habe ich mein zweites Examen mit der Gesamtnote vollbefriedigend abgeschlossen. Im ersten Examen habe ich es - im staatlichen Teil - nur knapp über die 6,5er Hürde geschafft. Ein ähnlicher Thread wie dieser hier existiert im Forum bereits. Da häufig jedoch behauptet wird, dass man sich im zweiten Examen ggü. dem ersten Examen eher verschlechtern würde und das Forum oft genug auch demotivierende Beiträge enthält, hoffe ich den ein oder anderen mit diesem Beitrag inspirieren oder motivieren zu können.
Wie habe ich im ersten Examen gelernt?
Für das erste Examen habe ich - wie die meisten Studis - ein privates Repetitorium besucht und mich stumpf an deren Lerninhalte und -pläne gehalten. Ich habe die Skripten und Karteikarten inhaliert und unfassbar viel auswendig gelernt. Was leider auf der Strecke geblieben ist, ist die Falllösung und das regelmäßige Klausurtraining. Meist habe ich die Fälle der Repetitoren zum üben genutzt, die bekanntermaßen wenig mit dem echten Examen zutun haben. Wer im großen Stadion Fußball spielen will, sollte nicht nur auf dem Kleinfeld trainieren
Was habe ich im zweiten Examen geändert?
- Zunächst: konsequentes Mitarbeiten in den AGs ab dem ersten Tag (!) der AG. Viele behaupten, man müsse erst ab der Tauchphase intensiv lernen. Das halte ich für falsch, weil die zwingend notwendige Routine im Falllösen so nicht entstehen kann. Es gab während des zweijährigen Refs nicht eine AG, an der ich unvorbereitet teilgenommen habe. Das heißt: ich habe die zur Vorbereitung ausgegebenen Fälle gelöst und die Inhalte der AGs vor- und nachbereitet.
- Ab der Mitte der Verwaltungsstation (NRW) habe ich einmal pro Woche, meist Samstags, eine Klausur ausgeschrieben und zur Korrektur eingereicht. Dafür habe ich den Klausurenkurs eines privaten Repetitors gebucht. Das ist zwar nicht ideal (s.o. zur Vergleichbarkeit mit den Originalklausuren), in NRW jedoch die einzige Möglichkeit, Klausuren regelmäßig korrigiert zu bekommen. Außerdem übt man das Schreiben von Rubrum, Tenorierung, Tatbestand etc. dennoch sehr effektiv und regelmäßig. Dass alle in den F-AGs angebotenen Klausuren mitgeschrieben werden sollten, dürfte selbstverständlich sein
- Getaucht habe ich 3,5 Monate. Ich habe mir zu Beginn der Tauchphase für alle drei Rechtsgebiete (ZR, SR, ÖR) einen Plan erstellt, indem ich alle relevanten Inhalte für das 2. Examen einmal aufgeschrieben habe. Morgens habe ich dann einen großen Originalfall gelöst. Ich habe dafür alte Fälle aus den AGs verwendet und mir zudem von unterschiedlichen Leuten (z.B. ehemalige Refs) Fälle senden lassen. Nach dem Erstellen der Lösungsskizze habe ich die Inhalte des jeweiligen Falles nachgearbeitet. Kam z.B in dem Fall eine einseitige Erledigung vor, habe ich dies anschließend im Skript nachgelesen, markiert, herausgeschrieben etc. Immer, wenn ich ein Thema bearbeitet hatte, habe ich hinter dem Thema auf meinem erstellten Plan ein kleines Häckchen gemacht. So hatte ich kurz vor dem Examen hinter den "Standardthemen" unfassbar viele Häckchen. Ohne Fallbezug (sprich: abstraktes Lesen von Inhalten im Skript etc.) habe ich allenfalls kurz vor dem Examen gelernt, wenn irgendein Inhalt mir in keiner Klausur begegnet ist. Das ist aber allenfalls vereinzelt vorgekommen. Unterm Strich habe ich damit zu 99 Prozent ausschließlich fallbezogen gelernt!
- Nachmittags habe ich dann einen Kurzvortrag von der Website des LJPA NRW gelöst. Diese sind zwar kürzer als die "richtigen" Klausuren; die Inhalte sind jedoch meist identisch, außerdem enthalten diese originale Prüfervermerke. Auch die dort vorkommenden Inhalte habe ich im Anschluss wieder fallbezogen nachgearbeitet. Die Lerninhalte hingen mir am Ende der Vorbereitung teilweise wirklich zum Halse raus, ich hatte durch meine Methode jedoch eine sehr gute Routine im Fälle lösen und habe bemerkt, dass die Fälle oft gar nicht so schwer sind, wie man zu Beginn des Refs vielleicht denkt. Übung macht den Meister!
- Auch habe ich während der Tauchphase weiterhin eine Klausur pro Woche ausgeschrieben und zur Korrektur eingereicht.
- Mit dieser Lernmethode habe ich jeden Tag ca. 5 Stunden "netto" gelernt. Nicht mehr, nicht weniger. Meist war mein Lerntag gegen 16:00 Uhr beendet und ich habe den restlichen Tag für Dinge genutzt, die mir Spaß machen. Auch das zu dem hartnäckigen Gerücht, dass man 13 Stunden pro Tag für ein ordentliches Examen lernen müsse. Ich habe für das zweite Examen deutlich weniger zeitaufwändig, dafür jedoch effektiver, als für das erste Examen gelernt.
- Circa drei-vier Tage vor den schriftlichen Klausuren habe ich aufgehört zu lernen. Unterschätzt nicht die körperliche und geistige Belastung, die die zwei Klausurwochen mit sich bringen! Es ist wirklich wichtig, einigermaßen ausgeruht in das Examen zu starten.
Ich hoffe, dass mein Roman dem ein oder anderen weiterhilft. Meldet euch für Rückfragen gern bei mir!
LG
Was hattest du denn schriftlich?
Nachrichten in diesem Thema
Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Strafrechtler1993 - 07.03.2023, 11:11
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Tanjiro - 07.03.2023, 13:25
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Strafrechtler1993 - 07.03.2023, 21:40
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von GastNrw672 - 07.03.2023, 17:50
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Strafrechtler1993 - 07.03.2023, 21:51
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RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Strafrechtler1993 - 09.03.2023, 00:16
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RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Melle2111 - 21.03.2023, 14:00
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Strafrechtler1993 - 24.03.2023, 16:41
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Ref.HH - 24.03.2023, 22:35
RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von Strafrechtler1993 - 30.03.2023, 19:01
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RE: Vom schwachen befriedigend im ersten Examen, zum vollbefriedigend im zweiten Examen - von T1997 - 05.02.2025, 16:38