06.03.2023, 17:49
Hallo allerseits,
in einer Gerichtsakte in einem Verfahren (insolvente Gesellschaft, Unterbrechung des Verfahren) steht in der Verfügung des Gerichts nach der Wiedervorlage-Frist "(Austrag)".
Was wird dann ausgetragen?
Soweit ich es verstehe, gilt das Verfahren dann als statistisch erledigt, heißt es, dass auch die Hemmung der Verjährung aufgehoben wird?
in einer Gerichtsakte in einem Verfahren (insolvente Gesellschaft, Unterbrechung des Verfahren) steht in der Verfügung des Gerichts nach der Wiedervorlage-Frist "(Austrag)".
Was wird dann ausgetragen?

Nachrichten in diesem Thema
Verfügungsvermerk - von Eyelashes - 06.03.2023, 17:49
RE: Verfügungsvermerk - von Chill3r - 06.03.2023, 19:12
RE: Verfügungsvermerk - von Drin - 07.03.2023, 21:12
RE: Verfügungsvermerk - von Eyelashes - 07.03.2023, 21:30