03.03.2023, 23:29
Ad-hoc würde ich sagen: Beide sind Zustandsstörer, eine vorrangige Auswahl von A oder B nach dem Grundsatz der effektiven Gefahrenbeseitigung kommt nicht in Betracht, weil beides gleich effektiv ist, sodass kein Ermessensfehler vorliegt.
Im Innenverhältnis von A und B greift dann 426 BGB (analog).
Im Innenverhältnis von A und B greift dann 426 BGB (analog).
Nachrichten in diesem Thema
Richtige Störerauswahl Grenzbaum - von Refkollege - 03.03.2023, 23:23
RE: Richtige Störerauswahl Grenzbaum - von RefGießen - 03.03.2023, 23:29
RE: Richtige Störerauswahl Grenzbaum - von Praktiker - 03.03.2023, 23:30
RE: Richtige Störerauswahl Grenzbaum - von Refkollege - 04.03.2023, 11:29


