28.02.2023, 13:43
Nochmal eine Frage zum Tenor des Schlussurteils bei folgendem Sachverhalt:
Es gibt 2 Beklagte. Gegen den Beklagten zu 2) erging ein Teil-VU, in dem er in Höhe der vollen Klageforderung verurteilt wurde und das rechtskräftig geworden ist. Der Beklagte zu 1) hat sich erfolgreich verteidigt und die Klage gegen ihn ist unbegründet.
Schreibt man dann:
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 1) richtet.
Wie verwurstet man das gegen den Beklagten zu 2) bereits ergangene und rechtskräftige Teil-VU in dem Tenor des Endurteils? Und wirkt sich das Teil-VU gegen den Beklagten zu 2) bei den Kosten aus?
Es gibt 2 Beklagte. Gegen den Beklagten zu 2) erging ein Teil-VU, in dem er in Höhe der vollen Klageforderung verurteilt wurde und das rechtskräftig geworden ist. Der Beklagte zu 1) hat sich erfolgreich verteidigt und die Klage gegen ihn ist unbegründet.
Schreibt man dann:
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 1) richtet.
Wie verwurstet man das gegen den Beklagten zu 2) bereits ergangene und rechtskräftige Teil-VU in dem Tenor des Endurteils? Und wirkt sich das Teil-VU gegen den Beklagten zu 2) bei den Kosten aus?
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Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Martin37 - 22.02.2023, 16:21
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Praktiker - 22.02.2023, 18:17
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Martin37 - 22.02.2023, 20:50
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Martin37 - 28.02.2023, 13:43
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Praktiker - 01.03.2023, 00:09
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RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Praktiker - 01.03.2023, 08:12
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Martin37 - 01.03.2023, 09:24
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Praktiker - 02.03.2023, 07:51
RE: Tenorierung passive Streitgenossenschaft - von Martin37 - 03.03.2023, 15:24









