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Vergleichbarkeit E-Examen
Landvogt
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#23
28.02.2023, 08:41
(28.02.2023, 07:59)FRAMPL schrieb:  
(24.02.2023, 19:55)IPlaw schrieb:  Sorry, aber das einfach so als Vorteil abzutun ist ziemlich unreflektiert. 
Ich habe selber am PC Examen schreiben müssen, aufgrund eines chronischen Tennisarms. Ich werde vermutlich (klingt dramatisch, ist aber so) aufgrund der Examensvorbereitung nie wieder mehr als 1 Seite handschriftlich schreiben können und auch viele andere Dinge fallen mir im Alltag sehr schwer. Ich musste zu zwei Amtsärzten, brauchte drei Gutachten um dann auf den Good Will vom JPA zu hoffen. Bei einmaligen Beschwerden bekommt man eine Erlaubnis am PC zu schreiben erst recht nicht. Es ist kein Vorteil, sondern wie der Name schon sagt lediglich ein Nachteilsausgleich.
Also bitte ein bisschen drüber nachdenken, bevor man das "E-Examen" so leichtfertig abtut.


Bei euch mag es ein Nachteilsausgleich sein aber es soll ja auch allgemein das E-Examen für alle eingeführt werden und für mich wäre das viel leichter.

Aber für alle anderen doch tendenziell auch? Ein Vorteil, der allen offensteht, ist eben kein Sondervorteil und damit doch im Prinzip unproblematisch.
Und auch das aktuelle E-Examen als Nachteilsausgleich ist kein Sondervorteil, sondern nur der Ausgleich eines "Sondernachteils". Dass der Vorteil des E-Examens den zu kompensierenden Nachteil hier und da vielleicht mal übersteigt, mag sein (das ist aber bei allen anderen Formen des Nachteilsausgleichs genauso).
Absolut gleiche Bedingungen wird es im Examen eben nie geben, weil die Kandidaten auch keine absolut gleichen Ausgangsbedingungen mitbringen.

Beklagen können sich allenfalls die, die ihr Examen schon (ohne E-Option) geschrieben haben (wozu auch ich gehöre). Allerdings auch das nur/erst dann, wenn die getippten Examina tatsächlich besser ausfallen sollten, was ich für durchaus zweifelhaft halte. Ich vermute, dass die Klausuren den veränderten Bedingungen einfach "angepasst", sprich: länger gemacht oder eben entsprechend strenger korrigiert werden werden. Ein gewisses vergleichendes Element wohnt der Bewertung juristischer Klausuren ja doch immer inne (auch wenn das einzelne Korrektoren vielleicht bestreiten wollen). Es macht schon einen Unterschied, ob man als einziger von 50 Kandidaten eine schwierige Klausur solide lösen konnte oder ob 20 andere eine ebenso solide Lösung vorlegen.

Es bleibt dann aber immerhin noch der Vorteil, dass die Hand beim E-Examen nicht ganz so stark in Mitleidenschaft gezogen wird wie beim händisch geschriebenen Examen. Außerdem müssen ein paar Bäume weniger dran glauben und es dürften keine Klausuren mehr abhandenkommen. Insofern unterm Strich aus meiner Sicht eine sinnvolle Entwicklung.
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Vergleichbarkeit E-Examen - von Jufist - 12.02.2023, 14:19
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