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Vergleichbarkeit E-Examen
FRAMPL
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#22
28.02.2023, 07:59
(24.02.2023, 19:55)IPlaw schrieb:  Sorry, aber das einfach so als Vorteil abzutun ist ziemlich unreflektiert. 
Ich habe selber am PC Examen schreiben müssen, aufgrund eines chronischen Tennisarms. Ich werde vermutlich (klingt dramatisch, ist aber so) aufgrund der Examensvorbereitung nie wieder mehr als 1 Seite handschriftlich schreiben können und auch viele andere Dinge fallen mir im Alltag sehr schwer. Ich musste zu zwei Amtsärzten, brauchte drei Gutachten um dann auf den Good Will vom JPA zu hoffen. Bei einmaligen Beschwerden bekommt man eine Erlaubnis am PC zu schreiben erst recht nicht. Es ist kein Vorteil, sondern wie der Name schon sagt lediglich ein Nachteilsausgleich.
Also bitte ein bisschen drüber nachdenken, bevor man das "E-Examen" so leichtfertig abtut.


Bei euch mag es ein Nachteilsausgleich sein aber es soll ja auch allgemein das E-Examen für alle eingeführt werden und für mich wäre das viel leichter.
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Vergleichbarkeit E-Examen - von Jufist - 12.02.2023, 14:19
RE: Vergleichbarkeit E-Examen - von Patenter Gast - 12.02.2023, 15:34
RE: Vergleichbarkeit E-Examen - von Jufist - 12.02.2023, 15:37
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