27.02.2023, 13:13
wie kommst du denn zu einem Auflösungsantrag? Mit der Kündigungsschutzklage gehst du doch auf Weiterbeschäftigung. Normaler Fall: man einigt sich auf einen Beendigungstermin und bis dahin wird abgerechnet und man einigt sich auf eine Abfindung. Das ist was völlig anderes als 9 KSchG. Und auch zum 10 KSchG kommst du in einem "normalen" Verfahren nicht.
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Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 15:07
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 16:43
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 17:03
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Anon - 13.02.2023, 18:56
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 19:30
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von ArbRi - 16.02.2023, 01:21
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 16.02.2023, 14:33
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 27.02.2023, 11:59
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 27.02.2023, 13:13
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 27.02.2023, 15:34
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 27.02.2023, 17:40