27.02.2023, 11:59
Vielen Dank für die Tipps! Die haben mir schon sehr weitergeholfen.
Ich habe gerade im BeckOK ArbR gelesen, dass der AN bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 I KSchG und der Festsetzung des Beendigungszeitpunktes nach § 9 II KSchG seinen Entgeltanspruch aus § 615 BGB für diese Zeit verliert, also keine Fortzahlung verlangen kann.
Das würde bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis im Nachhinein nicht zusätzlich ordentlich abgerechnet wird, sondern "lediglich" die Abfindung mit der Höhe nach § 10 I KSchG im Raum stünde.
Habe ich das richtig verstanden?
Ich habe gerade im BeckOK ArbR gelesen, dass der AN bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 I KSchG und der Festsetzung des Beendigungszeitpunktes nach § 9 II KSchG seinen Entgeltanspruch aus § 615 BGB für diese Zeit verliert, also keine Fortzahlung verlangen kann.
Das würde bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis im Nachhinein nicht zusätzlich ordentlich abgerechnet wird, sondern "lediglich" die Abfindung mit der Höhe nach § 10 I KSchG im Raum stünde.
Habe ich das richtig verstanden?
Nachrichten in diesem Thema
Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 15:07
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 16:43
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 17:03
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Anon - 13.02.2023, 18:56
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 19:30
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von ArbRi - 16.02.2023, 01:21
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 16.02.2023, 14:33
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 27.02.2023, 11:59
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 27.02.2023, 13:13
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 27.02.2023, 15:34
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 27.02.2023, 17:40