26.02.2023, 19:36
Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich habe in meiner Klausur unproblematisch eine Beleidigung vorliegen.
Diese wurde während der Beschuldigtenvernehmung geäußert, nachdem er gesagt hat, er macht keine Angaben zur Sache.
Muss ich jetzt beim Merkmal Beleidigung schreiben, es kann bewiesen werden, dass er es auch wirklich gesagt hat, weil man dies der
Vernehmung entnehmen kann?
Oder gar nichts dazu schreiben. Der Verteidiger sagt diesbezüglich auch nichts.
Liebe Grüße
ich habe eine Frage.
Ich habe in meiner Klausur unproblematisch eine Beleidigung vorliegen.
Diese wurde während der Beschuldigtenvernehmung geäußert, nachdem er gesagt hat, er macht keine Angaben zur Sache.
Muss ich jetzt beim Merkmal Beleidigung schreiben, es kann bewiesen werden, dass er es auch wirklich gesagt hat, weil man dies der
Vernehmung entnehmen kann?
Oder gar nichts dazu schreiben. Der Verteidiger sagt diesbezüglich auch nichts.
Liebe Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von MBTK - 26.02.2023, 19:36
RE: Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von Broton - 27.02.2023, 04:59
RE: Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von Cenaira - 27.02.2023, 15:06


