19.02.2023, 12:28
(17.02.2023, 22:56)Gast111 schrieb:(17.02.2023, 21:27)Berichterstatterin schrieb: Ich schließe mich den Vorrednern an. Du hast mein Mitgefühl für Deine schwierige Situation, aber auch meine Skepsis, was die Erfolgsaussichten einer Klage angeht: Nach meiner Erfahrung lassen Korrektoren Prüflinge nicht einfach so durchfallen: Viele suchen mehr als einmal nach dem entscheidenden Quentchen, das die Bearbeitung noch auf vier Punkte hebt. Und wenn ich eine Chance sehe, dann gebe ich halt als Zweitkorrektorin 4 und dann sieht es vielleicht auch im Überdenkungsverfahren aussichtsreicher aus.
Wenn bei Deinen Korrektoren also in drei Versuchen eine derartige Einigkeit vorlag, dann kann es sein, dass Kernjura ggf. einfach nicht zu Dir passt. Wenn Dich das Klageverfahren 7.000 Euro kostet, frage ich mich, ob Du die nicht z.B. in einem guten Masterprogramm besser in einen soliden Plan B investierst.
Wenn Du Dich für Verwaltungstätigkeiten interessierst, könntest Du z.B. erst einmal einen Job mit dem ersten Examen aufnehmen und Dich später über einen Master in öffentlicher Verwaltung nachqualifizieren.
Wenn Du Dir etwas im Bereich Zivilrecht/Sozialrecht hättest vorstellen können, könntest Du z.B. überlegen, ob Du mit einem Master Betreuung/Pflegschaft zu absolvieren, um später als Berufsbetreuer (sehr zukunftsträchtig) tätig sein zu können.
Wenn Dich Steuern nicht schrecken, könntest Du Dich in diesem Bereich fortbilden und später als Steuerberater durchstarten.
Vielleicht prüft Du noch einmal Deine Optionen. Viel Glück dabei.
Leider habe ich das bei meinen Klausuren nicht so gesehen, dass die Korrekturen wohlwollend sind und einen nicht durchfallen lassen. Ein Beispiel. In der z1 Klausur hat mir der erstkorrektor 4 Punkte gegeben. Die zweitkorrektoren hat mir 2 Punkte gegeben. Die zweitkorrektoren ruft am selben Tag den zweitkorrektor an und beide einigen sich telefonisch auf 3 Punkte. Ich war schon durch gewesen, hätte die zweitkorrektoren einfach zugestimmt. Stattdessen bemängelte sie Sachen, die der erstkorrektor komischerweise nicht bemängelte. Im Widerspruchsverfahren wurde der erst Korrektor nochmal mit meiner Klausur konfrontiert. Doch da redete er plötzlich meine Klausur schlecht. Da versteh einer mal die Welt. Ich habe sogar meine Klausur mit der eines Kollegen verglichen, der ebenfalls mit mir geschrieben hatte. Er hatte den gleichen Lösungsweg. Er bekam 5 Punkte von einem anderen Korrektur.
Aus Deinem Post spricht -total nachvollziehbar- sehr viel Frust. Allerdings sehe ich nichts Rechtsfehlerhaftes (und nur darauf käme es bei einer Klage an) oder zwingend Boshaftes.
Das von Dir beschriebene Verfahren - Einigungsversuch bei Abweichung von 2 Punkten - ist in einigen GPA zwingend vorgesehen. Andere GPA lassen so eine "kleine" Differenz einfach ohne Einigungsverfahren stehen, was bei Dir aber im Ergebnis auf dasselbe (aus 2+4 Summe 6 oder aus 3+3 Summe 6) hinausgelaufen wäre.
Aufgabe des Zweitkorrektors ist nicht nur ein einfaches Zustimmen zum oder eine Plausibilitätskontrolle des Erstvotums, sondern eine eigenstädige Bewertung. Zwar ist es häufig so, dass man mit dem Erstkorrektor im Wesentlichen einverstanden ist und dann das Zweitvotum durch Verweise auf das Erstvotum deutlich abkürzt.
Aber manchmal gibt es -ohne bösen Willen des einen oder Notenkuscheln der anderen- unterschiedliche Einschätzungen. Z.B. kann ein Korrektor die Klausur als (noch) einfach und der andere die Klausur als (schon) durchschnittlich schwierig bewerten, so dass sich unterschiedlich strenge Beurteilungsmaßstäbe ergeben. Oder man legt denselben Maßstab an, gewichtet aber Teilabschnitte der Klausur unterschiedlich in den Anteilen am Gesamtergebnis, findet eine Argumentation noch ausbaufähig oder bereits ausreichend u.s.w. u.s.f.
Manchmal sehen vier Augen auch einfach mehr als zwei: Wie im normalen Leben, kann auch bei der Korrektur einer Klausur mal etwas übersehen werden, was ggf. später (eben beim Zweitkorrektor) auffällt.
Der Vergleich mit dem Kollegen bringt Dir auch nichts: Denn das Gericht überprüft ja nur, ob die Beurteilung Deiner Klausur rechtsfehlerhaft war. Aus einer - ggf. ja vielleicht sogar ebenso fehlerhafte, aber bestandskräftige - Beurteilung einer anderen Klausur kannst Du dabei keinen Honig saugen. Denn es gäbe insoweit ja keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Ich finde Deine Situation sehr schweirig und ziehe den Hut vor Dir, dass Du den Kopf nicht in den Sand steckst. Aber bist Du sicher, dass Du Dich nicht verrennst: Was hat Dir denn Dein Anwalt zu den Aussichten Deiner Klage mitgeteilt? Welche Rechtsfehler rügt er? Willst Du wirklich diese Zeit und dieses Geld investieren, anstatt einen Plan B zumindest in Betracht zu ziehen? Wozu willst Du das 2. Staatsexamen erlangen?
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