17.02.2023, 23:08
(17.02.2023, 23:00)Praktiker schrieb: 1.: Sollte dem neuen Dienstherrn an sich egal sein. Aber vielleicht übersehen wir etwas...Abordnung würde wahrscheinlich bedeuten bzw. nur möglich sein, wenn ich bereits Richterin/Staatsanwältin wäre? Dann bliebe ja ggf. nur die Versetzung oder wäre das auch daran gebunden, dass man bereits Richter wäre?
2.: Müsste an sich gehen. 123 BRRG ermöglicht es über Landesgrenzen hinweg. Aber ja, andere Laufbahngruppe, und noch schlimmer: statt Beamtenverhältnis Richterverhältnis. Abordnung würde bedeuten, dass Du Richter
Nachrichten in diesem Thema
Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 17.02.2023, 22:26
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 17.02.2023, 23:00
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 17.02.2023, 23:08
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 17.02.2023, 23:14
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 17.02.2023, 23:38
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 18.02.2023, 08:58
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Exri - 18.02.2023, 10:03
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 18.02.2023, 15:19
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 18.02.2023, 20:35
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von VerzweifelterJurist - 19.02.2023, 23:40
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Volljurist und Amtsanwalt - 06.04.2023, 10:44