17.02.2023, 22:26
Hallo ihr Lieben,
mein Wunsch war es schon immer, als Staatsanwältin oder Richterin in der Justiz tätig zu sein. Nur leider hat es (bisher) mit der Note nicht gereicht, sodass ich seit fast drei Jahren als Amtsanwältin (gehobener Dienst) in Niedersachsen tätig bin. Hierüber bin ich sehr froh, da mir die Arbeit viel Freude bereitet. Da in einigen Bundesländern die Notenvoraussetzungen aufgrund Personalmangels immer weiter abgesenkt wurden, ergeben sich für mich jetzt neue Möglichkeiten.
Ich habe mich jetzt in einem anderen Bundesland als Richterin auf Probe beworben und man sagte mir heute zu, dass man mir nächste Woche einen Termin für das Einstellungsinterview nennen wird. Meinen Behördenleiter habe ich über diesen Stand in Kenntnis gesetzt und die nachfolgenden Probleme/Fragestellungen für den Fall einer Zusage bereits im Vorfeld erörtert.
Um meine Verbeamtung auf Lebenszeit (erfolgt im Mai) nicht zu gefährden, hat mir mein Behördenleiter in Rücksprache mit der GenStA geraten, bei dem Einstellungsinterview offen anzusprechen, dass ich meine Lebenszeitverbeamtung abwarten und erst im Juni anfangen möchte. Man sagte mir, dass die Möglichkeit bestehe, sich nach der Lebenszeitverbeamtung und bei Antritt des neuen Dienstverhältnisses für das niedersächsische Beamtenverhältnis beurlauben zu lassen. Das (niedersächsische) Beamtenverhältnis auf Lebenszeit würde "ruhen" und ich könnte dann das Richterverhältnis auf Probe im anderen Bundesland antreten. Dies würde wohl nach § 22 Abs. 2 BeamtStG gehen. Ganz sicher war man sich aber nicht, da man so einen Fall noch nicht hatte. Für den allerschlimmsten Fall, dass man die Probezeit im Richterdienst nicht besteht, könnte man nach der o.g. Vorgehensweise (sofern möglich) jederzeit sein altes Dienstverhältnis in Niedersachsen wieder aufnehmen. Ich hätte also nichts verloren, was mir natürlich sehr wichtig ist. Nur muss der neue Dienstherr mitspielen, da das wohl nur im Einvernehmen geht.
1. Sieht hier jemand Probleme, weshalb der neue Dienstherr dieser Verfahrensweise nicht zustimmen sollte? Ich sehe da bisher keinen Nachteil.
Ich hatte auch von anderen (einfacheren) Möglichkeiten des Wechsels des Dienstherren gelesen. Einerseits kann man sich abordnen lassen mit dem Ziel der Versetzung oder man stellt gleich einen Versetzungsantrag. Hier stellen sich mir folgende Fragen:
2. Ist vor dem Hintergrund, dass ich von dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst und zugleich auch in ein anderes Bundesland wechsel eine Abordnung/Versetzung möglich? Mein Behördenleiter sagte mir, dass das wohl nicht möglich sei. Sicher schien er aber nicht zu sein.
Als dritte Möglichkeit bliebe dann nur die Entlassung mit anschließender Neuaufnahme in das neue Dienstverhältnis. Sollte eine Abordnung/Versetzung oder eben auch eine Beurlaubung nach Lebenszeitverbeamtung mangels Einvernehmen nicht möglich sein, bliebe mir nur diese Möglichkeit.
3. Welche Nachteile hätte ich bei einer Entlassung und zeitnaher Neuaufnahme in das andere Dienstverhältnis?
Jetzt ist das hier doch etwas ausgeufert. Ich hoffe, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt. Für den Fall, dass nur eine Entlassung möglich wäre, ginge man ja wirklich ein relativ großes Risiko ein mit Blick auf das, was man sich schon "erarbeitet" hat.
mein Wunsch war es schon immer, als Staatsanwältin oder Richterin in der Justiz tätig zu sein. Nur leider hat es (bisher) mit der Note nicht gereicht, sodass ich seit fast drei Jahren als Amtsanwältin (gehobener Dienst) in Niedersachsen tätig bin. Hierüber bin ich sehr froh, da mir die Arbeit viel Freude bereitet. Da in einigen Bundesländern die Notenvoraussetzungen aufgrund Personalmangels immer weiter abgesenkt wurden, ergeben sich für mich jetzt neue Möglichkeiten.
Ich habe mich jetzt in einem anderen Bundesland als Richterin auf Probe beworben und man sagte mir heute zu, dass man mir nächste Woche einen Termin für das Einstellungsinterview nennen wird. Meinen Behördenleiter habe ich über diesen Stand in Kenntnis gesetzt und die nachfolgenden Probleme/Fragestellungen für den Fall einer Zusage bereits im Vorfeld erörtert.
Um meine Verbeamtung auf Lebenszeit (erfolgt im Mai) nicht zu gefährden, hat mir mein Behördenleiter in Rücksprache mit der GenStA geraten, bei dem Einstellungsinterview offen anzusprechen, dass ich meine Lebenszeitverbeamtung abwarten und erst im Juni anfangen möchte. Man sagte mir, dass die Möglichkeit bestehe, sich nach der Lebenszeitverbeamtung und bei Antritt des neuen Dienstverhältnisses für das niedersächsische Beamtenverhältnis beurlauben zu lassen. Das (niedersächsische) Beamtenverhältnis auf Lebenszeit würde "ruhen" und ich könnte dann das Richterverhältnis auf Probe im anderen Bundesland antreten. Dies würde wohl nach § 22 Abs. 2 BeamtStG gehen. Ganz sicher war man sich aber nicht, da man so einen Fall noch nicht hatte. Für den allerschlimmsten Fall, dass man die Probezeit im Richterdienst nicht besteht, könnte man nach der o.g. Vorgehensweise (sofern möglich) jederzeit sein altes Dienstverhältnis in Niedersachsen wieder aufnehmen. Ich hätte also nichts verloren, was mir natürlich sehr wichtig ist. Nur muss der neue Dienstherr mitspielen, da das wohl nur im Einvernehmen geht.
1. Sieht hier jemand Probleme, weshalb der neue Dienstherr dieser Verfahrensweise nicht zustimmen sollte? Ich sehe da bisher keinen Nachteil.
Ich hatte auch von anderen (einfacheren) Möglichkeiten des Wechsels des Dienstherren gelesen. Einerseits kann man sich abordnen lassen mit dem Ziel der Versetzung oder man stellt gleich einen Versetzungsantrag. Hier stellen sich mir folgende Fragen:
2. Ist vor dem Hintergrund, dass ich von dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst und zugleich auch in ein anderes Bundesland wechsel eine Abordnung/Versetzung möglich? Mein Behördenleiter sagte mir, dass das wohl nicht möglich sei. Sicher schien er aber nicht zu sein.
Als dritte Möglichkeit bliebe dann nur die Entlassung mit anschließender Neuaufnahme in das neue Dienstverhältnis. Sollte eine Abordnung/Versetzung oder eben auch eine Beurlaubung nach Lebenszeitverbeamtung mangels Einvernehmen nicht möglich sein, bliebe mir nur diese Möglichkeit.
3. Welche Nachteile hätte ich bei einer Entlassung und zeitnaher Neuaufnahme in das andere Dienstverhältnis?
Jetzt ist das hier doch etwas ausgeufert. Ich hoffe, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt. Für den Fall, dass nur eine Entlassung möglich wäre, ginge man ja wirklich ein relativ großes Risiko ein mit Blick auf das, was man sich schon "erarbeitet" hat.
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Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 17.02.2023, 22:26
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 17.02.2023, 23:00
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 17.02.2023, 23:08
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 17.02.2023, 23:14
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RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 18.02.2023, 08:58
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Exri - 18.02.2023, 10:03
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Praktiker - 18.02.2023, 15:19
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Kira - 18.02.2023, 20:35
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von VerzweifelterJurist - 19.02.2023, 23:40
RE: Wechsel vom gehobenen Dienst in die Justiz bei gleichzeitigem Bundeslandwechsel - von Volljurist und Amtsanwalt - 06.04.2023, 10:44