17.02.2023, 09:42
Normativ fiele mir nichts ein, aber von der Wertung her sähe ich es als Verfahrensfehler schon an. Wenn ich mir vorstelle, ich bekäme meinen Prüfer von der ersten Prüfung noch einmal würde ich mich krank melden wollen. Denn der hatte einen bestimmten Eindruck von mir und den wird man so schnell nicht wieder los. Anders als die Anonymität bei den Klausuren stellt sich die Lage hier ja völlig anders dar. So wie ich dein Anliegen verstehe, bist du wahrscheinlich auch nicht mit diesem Prüfer einverstanden oder? Kannst du dich nicht an das LJPA wenden? Ich hatte das gleich tatsächlich in meiner mündlichen Prüfung beim Schwerpunkt und mich damals beschwert bei dem zuständigen Prüfungsamt, da wurde mir leider nicht geholfen und für mich war es sehr unglücklich noch einmal diesen Prüfer gehabt zu haben. Er kannte mich noch und hatte auch einen negativen Eindruck von mir..
Nachrichten in diesem Thema
Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Gast Hessen 123 - 15.02.2023, 18:56
RE: Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Praktiker - 15.02.2023, 21:01
RE: Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Gast Hessen 123 - 15.02.2023, 21:08
RE: Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Gast Hessen 123 - 15.02.2023, 21:12
RE: Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Gast Hessen 123 - 16.02.2023, 20:51
RE: Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Jules93 - 17.02.2023, 09:42
RE: Mündliche Prüfung Verfahrensfehler - von Kisi - 17.02.2023, 09:54


