16.02.2023, 14:33
das hängt alles sehr stark vom Richter ab. Im Regelfall wird der Ball in das Feld des Arbeitgebers gespielt und nach dem Grund der Kündigung gefragt. Aber es kann auch sehr schnell wieder an den Kläger gehen.
Man sollte sich halt vorher zumindest mit ein paar Themen beschäftigen. Ich sollte zumindest geprüft haben, ob Kündigungsschutz nach KSchG gegeben ist. Wenn ich eine BR Anhörung gerügt habe, dann sollte ich wissen, ob für den Betrieb ein BR besteht.
Aber ganz klar, es wird keine abschließende Diskussion (weder rechtlich noch tatsächlich) und es wird schnell um einen Vergleich geben. Da unbedingt vorher überlegen, was da ggf. rein soll (Beendigungstermin, Abfindung, Zeugnis, weitere Ansprüche (Urlaubsabgeltung?, Sonderzahlung?, Entgeltfortzahlung? ausstehender Lohn?......), Abgeltung, ....). im Regelfall hat der/die Vorsitzende Formulierungen dabei, aber es schadet nie selbst was zu haben, gerade wenn es um sehr individuelle Ansprüche geben sollte.
Man sollte sich halt vorher zumindest mit ein paar Themen beschäftigen. Ich sollte zumindest geprüft haben, ob Kündigungsschutz nach KSchG gegeben ist. Wenn ich eine BR Anhörung gerügt habe, dann sollte ich wissen, ob für den Betrieb ein BR besteht.
Aber ganz klar, es wird keine abschließende Diskussion (weder rechtlich noch tatsächlich) und es wird schnell um einen Vergleich geben. Da unbedingt vorher überlegen, was da ggf. rein soll (Beendigungstermin, Abfindung, Zeugnis, weitere Ansprüche (Urlaubsabgeltung?, Sonderzahlung?, Entgeltfortzahlung? ausstehender Lohn?......), Abgeltung, ....). im Regelfall hat der/die Vorsitzende Formulierungen dabei, aber es schadet nie selbst was zu haben, gerade wenn es um sehr individuelle Ansprüche geben sollte.
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Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 15:07
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 16:43
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RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Anon - 13.02.2023, 18:56
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