16.02.2023, 01:21
Der Richter wird zuerst den Arbeitgeber nach dem Kündigungsgrund fragen, denn der ist die beweisbelastete Partei. Darauf kannst Du dann erwidern. Im Vordergrund steht das Ausloten von Einigungsmöglichkeiten. Bei einer Kündigung solltest Du dich an der Formel 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr orientieren, wenn das Prozessrisiko 50:50 steht. Je offensichtlich unwirksamer die Kündigung, desto eher verschiebt sich diese Formel schon mal auf 3/4 oder 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Nachrichten in diesem Thema
Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 15:07
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 16:43
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 17:03
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Anon - 13.02.2023, 18:56
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 19:30
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von ArbRi - 16.02.2023, 01:21
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 16.02.2023, 14:33
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 27.02.2023, 11:59
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 27.02.2023, 13:13
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 27.02.2023, 15:34
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Freidenkender - 27.02.2023, 17:40