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Richteramt möglich bei stark divergierenden Noten_
Reezy
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#1
14.02.2023, 08:14
Servus,

Ich warte gerade auf meine Ergebnisse vom Zweiten und frage mich folgendes, vielleicht war schonmal jemand in einer ähnlichen Situation und hat da Erfahrungen:

Ich kam im Ersten trotz 11, 10 und 8 in den Zivilrechtsklausuren dank dem Rest und der Mündlichen auf stolze 5,95 Punkte. Notenmäßig weit entfernt von der Richterschaft. 

Da ich denke dass das zweite Examen ähnlich gelaufen ist wie das Erste (Steuerrecht war ganz ok) denke ich dass es bei mir auf zwischen 5 und 7 Punkten rausläuft, je nachdem wie die Bewertung im Einzelnen dann ausschaut. 8 kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen. Zivilrecht war gut, es wäre aber ein Wunder wenn da im Schnitt mehr als 10 Punkte rauskommen, bei den anderen Prüfungen rechne ich mit einem Schnitt von 4-5, was dann für die 8 Punkte eben lange nicht reicht. Und das ist schon die Best Case Rechnung.

Auf der anderen Seite habe ich doch im Zivilrecht eigentlich die erfoderliche Punktzahl, die es braucht um das Zivilrichteramt zu bekleiden. Meint ihr da bestehen Chancen trotz Nichterreichen der erforderlichen Punktzahl? Ich hab auf jedenfall noch nirgendwo gehört, dass einer mit zwei mal ausreichend (wenn es denn so kommt) oder ner ausreichend/befriedigend Kombi irgendwo beim Staat genommen wurde.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2023, 08:22 von Reezy.)
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Richteramt möglich bei stark divergierenden Noten_ - von Reezy - 14.02.2023, 08:14
RE: Richteramt möglich bei stark divergierenden Noten_ - von FrischlingNRW - 14.02.2023, 08:36
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