13.02.2023, 23:06
Der Justizgewährungsanspruch verlangt keinen Instanzenzug. Wenn das Gericht letztinstanzlich falsch entscheidet, ist es leider so:
- Gehörsrüge hilft nur ausnahmsweise, wenn nämlich zugleich ein Gehörsverstoß vorliegt. Das kann man dann begründen, wenn ohne Hinweis von einer völlig üblichen Auslegung/gefestigten Rechtsprechung abgewichen wird. Das musste die Partei dann nicht erwarten. Diesen Schritt musst Du aber gehen - nicht jede falsche Rechtsanwendung ist Gehörsverstoß, schon gar nicht, wenn zuvor ein richterlicher Hinweis erging.
- Gegenvorstellung gibt es bei Urteilen nicht, 318 ZPO.
- außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit wird mangels Anhalts im Gesetz und aus Gründen der Rechtsmittelklarheit heute abgelehnt.
Nicht völlig auszuschließen, dass der Fall gerade darauf hinausläuft, dass nichts mehr geht...
- Gehörsrüge hilft nur ausnahmsweise, wenn nämlich zugleich ein Gehörsverstoß vorliegt. Das kann man dann begründen, wenn ohne Hinweis von einer völlig üblichen Auslegung/gefestigten Rechtsprechung abgewichen wird. Das musste die Partei dann nicht erwarten. Diesen Schritt musst Du aber gehen - nicht jede falsche Rechtsanwendung ist Gehörsverstoß, schon gar nicht, wenn zuvor ein richterlicher Hinweis erging.
- Gegenvorstellung gibt es bei Urteilen nicht, 318 ZPO.
- außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit wird mangels Anhalts im Gesetz und aus Gründen der Rechtsmittelklarheit heute abgelehnt.
Nicht völlig auszuschließen, dass der Fall gerade darauf hinausläuft, dass nichts mehr geht...
Nachrichten in diesem Thema
HILFE: Unechtes Versäumnisurteil - von MBTK - 13.02.2023, 15:06
RE: HILFE: Unechtes Versäumnisurteil - von GPAMember - 13.02.2023, 16:31
RE: HILFE: Unechtes Versäumnisurteil - von MBTK - 13.02.2023, 16:53
RE: HILFE: Unechtes Versäumnisurteil - von GPAMember - 13.02.2023, 17:14
RE: HILFE: Unechtes Versäumnisurteil - von MBTK - 13.02.2023, 17:25
RE: HILFE: Unechtes Versäumnisurteil - von Praktiker - 13.02.2023, 23:06