13.02.2023, 19:30
(13.02.2023, 17:03)keepitsimple schrieb:(13.02.2023, 16:43)Egal schrieb: Es wäre gut, wenn du im Zweifel vortragen kannst, warum du die Kündigung für unwirksam hältst, also bereite dich inhaltlich vor.
Im Regelfall kommt es aber gar nicht zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Fall. Hat der Arbeitgeber schon seine Klageerwiderung eingereicht, sagt der Richter in 2-3 Sätzen etwas zur Erfolgsaussicht der Klage (Achtung: das ist nur eine Ersteinschätzung und kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern).
Nach dieser Ersteinschätzung wird dazu übergeleitet, ob die Parteien sich eine Einigung vorstellen können.
Meist sieht diese Einigung so aus, dass man sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung einigt.
Regelabfindung sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Auf Arbeitnehmerseite habe ich meine Verhandlungen meist bei 1,0 begonnen und getroffen hat man sich bei ca. 0,75. Je nach Erfolgsaussichten kommen auch andere Summen in Betracht.
Stelle dich darauf ein, dass ihr noch in diesem Termin einen Vergleich schließt. Was notwendiger Inhalt des Vergleichs sein sollte, kannst du googeln. Im Normalfall hat der Richter aber alles auf dem Schirm, sodass du nur zustimmend nicken brauchst. Hat der Fall aber Besonderheiten wie offene Urlaubsansprüche o.ä. sollten die ihm Vergleich behandelt werden.
Die Dauer des Termins liegt bei ca. 15 Minuten und nur in Einzelfällen länger.
Vielen Dank, das nimmt doch etwas den Druck :-)
Die Gegenseite hat noch keine Klageerwiderung eingereicht, lediglich Klageabweisung beantragt, falls keine Einigung erzielt wird. Ich hatte mal gelesen, dass auch 12 Monatsgehälter bei evidenter Unwirksamkeit der Kündigung gezahlt werden. Wäre es dreist, mit so einer Forderung einzusteigen? Geht hier "nur" um einen Minijob.
Kannst du fordern, offenbart aber dass das dein erster ArbRfall ist und wird für Stirnrunzeln bei allen Beteiligten sorgen ;-)
Die 12 Monatsgehälter hast du vermutlich im Zusammenhang mit einem Geschäftsführer gelesen und auch da ist das keinesfalls die Regel. Ein Minijobber hat - machen wir uns nichts vor - für das Unternehmen einen eher geringen Wert. Nicht nur von der Bezahlung, sondern auch von der Wertigkeit des Jobs. Ich kenne ja den Kündigungsgrund nicht, würde dir aber als Arbeitgebervertreter die Regelabfindung anbieten und nur wenn ich aus internen Besprechungen weiß, dass der Kündigungsgrund völlig konstruiert ist, etwas mehr. Wie Anon schreibt, ist das wirtschaftliche Risiko überschaubar. Daher gibt es wenig Druck, der Arbeitnehmerforderung nachzugeben.
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Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 15:07
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 16:43
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 17:03
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Anon - 13.02.2023, 18:56
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