13.02.2023, 18:56
(13.02.2023, 17:03)keepitsimple schrieb:(13.02.2023, 16:43)Egal schrieb: Es wäre gut, wenn du im Zweifel vortragen kannst, warum du die Kündigung für unwirksam hältst, also bereite dich inhaltlich vor.
Im Regelfall kommt es aber gar nicht zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Fall. Hat der Arbeitgeber schon seine Klageerwiderung eingereicht, sagt der Richter in 2-3 Sätzen etwas zur Erfolgsaussicht der Klage (Achtung: das ist nur eine Ersteinschätzung und kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern).
Nach dieser Ersteinschätzung wird dazu übergeleitet, ob die Parteien sich eine Einigung vorstellen können.
Meist sieht diese Einigung so aus, dass man sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung einigt.
Regelabfindung sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Auf Arbeitnehmerseite habe ich meine Verhandlungen meist bei 1,0 begonnen und getroffen hat man sich bei ca. 0,75. Je nach Erfolgsaussichten kommen auch andere Summen in Betracht.
Stelle dich darauf ein, dass ihr noch in diesem Termin einen Vergleich schließt. Was notwendiger Inhalt des Vergleichs sein sollte, kannst du googeln. Im Normalfall hat der Richter aber alles auf dem Schirm, sodass du nur zustimmend nicken brauchst. Hat der Fall aber Besonderheiten wie offene Urlaubsansprüche o.ä. sollten die ihm Vergleich behandelt werden.
Die Dauer des Termins liegt bei ca. 15 Minuten und nur in Einzelfällen länger.
Vielen Dank, das nimmt doch etwas den Druck :-)
Die Gegenseite hat noch keine Klageerwiderung eingereicht, lediglich Klageabweisung beantragt, falls keine Einigung erzielt wird. Ich hatte mal gelesen, dass auch 12 Monatsgehälter bei evidenter Unwirksamkeit der Kündigung gezahlt werden. Wäre es dreist, mit so einer Forderung einzusteigen? Geht hier "nur" um einen Minijob.
Wenn noch keine Klageerwiderung geschrieben wurde, wird der Vorsitzende regelmäßig erstmal den Arbeitgeber fragen, was denn Sache ist. Dazu darfst du danach auch noch ein paar Sätze sagen.
Fordern kannst du natürlich erstmal alles. Bei einem Minijob besteht auch eher die Möglichkeit, außerhalb der üblichen Formeln zu verhandeln. Andererseits ist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers natürlich gering, entsprechend wirkt das Annahmeverzugslohnrisiko auch nicht besonders drohend. Selbst wenn das Verfahren über die Instanzen geht und 2 Jahre dauern sollte, sind 24 Monate * 520€ Minijob eben maximal 12.480€. Also echten Druck, die Sache schnell wegzuvergleichen, hat der Arbeitgeber wohl weniger.
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Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von keepitsimple - 13.02.2023, 15:07
RE: Gütetermin beim Arbeitsgericht, keine Ahnung? - von Egal - 13.02.2023, 16:43
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