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Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik?
Frager123
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 6
Registriert seit: Jan 2023
#7
11.02.2023, 22:44
(11.02.2023, 22:06)Praktiker schrieb:  
(11.02.2023, 20:57)Frager123 schrieb:  
(11.02.2023, 16:28)Praktiker schrieb:  Es gilt 138 ZPO.

Gegenstand des Rechtsstreits ist das, was in der mündlichen Verhandlung mündlich vorgetragen wird (Mündlichkeitsprinzip). Die vorbereitenden Schriftsätze sind daher vorbereitend - ihr Inhalt wird mit Antragstellung im Termin konkludent vorgetragen (oder auch nicht, wenn stattdessen Abweichendes behauptet wird oder etwas unstreitig gestellt wird).

Der endgültige Sach- und Streitstand steht daher grundsätzlich erst mit Schluss der mündlichen Verhandlung fest - alles Weitere sind Ausnahmen.

Wie wirkt denn den Präklusion des 296 ZPO im Rahmen dessen? Wenn ein Partei in der m.V. plötzlich etwas entscheidungserhebliches bestreitet, müsste ein neuer Termin vereinbart werden für die Beweiserhebung? Oder wie genau läuft das ab?

Wenn im Termin erstmals bestritten wird - und die übrigen Voraussetzungen vorliegen - würde man im Termin darauf hinweisen, dass das Bestreiten ein neues Verteidigungsmittel ist, dessen Zurückweisung in Betracht kommt, weil der Rechtsstreit entscheidungsreif war, nun aber Beweis erhoben werden müsste. Darauf gibt man Gelegenheit zur Stellungnahme und bestimmt Termin zur Verkündung einer Entscheidung.

Wird die Verspätung genügend entschuldigt, ergeht Beweisbeschluss.

Wird sie nicht entschuldigt, wird ein Urteil verkündet, darin das Vorbringen inzident zurückgewiesen und auf Grundlage des bisherigen Sachstands entschieden.

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Ja genau! Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung
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Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von yellowpenguin - 09.02.2023, 19:58
RE: Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von gastling - 09.02.2023, 21:02
RE: Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von Cenaira - 11.02.2023, 12:00
RE: Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von Praktiker - 11.02.2023, 16:28
RE: Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von Frager123 - 11.02.2023, 20:57
RE: Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von Praktiker - 11.02.2023, 22:06
RE: Nichtbestreiten durch verstreichen lassen der Fristz zur Replik? - von Frager123 - 11.02.2023, 22:44


 

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